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- DAZ 27/2009
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DAZ aktuell
Ermittlungsverfahren macht Fortschritte
Wie die Staatsanwaltschaft am 26. Juni mitteilte, hat sie einen Strafbefehlsantrag gegen zwei im Alb-Donau-Kreis praktizierende Ärzte an das Amtsgericht Ulm gestellt. Die Mediziner, die eine allgemeinmedizinische Gemeinschaftspraxis betreiben, sollen mit Unterstützung einer Außendienstmitarbeiterin von Ratiopharm Umsatzbeteiligungen erhalten und es pflichtwidrig unterlassen haben, diese Rückflüsse gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV) offen zu legen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft geschah dies mit Wissen und Billigung der Vertriebsleitung des Generika-Herstellers. Entsprechend einer mündlichen Absprache erhielten die beiden Angeschuldigten auf diese Weise zwischen Mai 2002 und September 2005 insgesamt 14 Schecks über einen Gesamtbetrag von 19.180 Euro. Rechtlich stellt dies nach der Auffassung der Anklagebehörde Betrug durch Unterlassen in 14 Fällen dar. Die Ärzte wären verpflichtet gewesen, die "Kick-Back-Zahlungen" gegenüber der KV offen zu legen, sodass die erhaltenen Zahlungen mit Forderungen der Ärzte gegen die KV hätten verrechnet werden können. Die Staatsanwaltschaft hat im schriftlichen Strafbefehlsverfahren jeweils eine Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen beantragt.
Das Verfahren läuft bundesweit weiter
Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch lange nicht. Von den ursprünglich bundesweit rund 3400 Ärzten, gegen die ermittelt wurde, müssen nun noch 2800 mit einem entsprechenden Strafverfahren rechnen. Die weiteren in Ulm anhängigen Verfahren gegen Ratiopharm-Außendienstmitarbeiter und Regionalleiter sowie Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet wurden nach Auskunft der Behörde eingestellt, sofern die Zuwendungen im Einzelfall den Betrag von 250 Euro nicht überstiegen. Die übrigen Verfahren werden nun an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften bundesweit abgegeben. In Ulm verbleiben noch Verfahren gegen drei Ärzte und einen Außendienstmitarbeiter. Zudem wird dort das Grundverfahren gegen die beschuldigten Verantwortlichen von Ratiopharm fortgeführt – Mitglieder der Eigentümer-Familie Merckle seien jedoch nicht unter den Beschuldigten.
Verschleierte Rechnungen
Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft Ratiopharm vor, seit Mitte der 1990er Jahre über ihre Außendienstmitarbeiter bundesweit mit Ärzten Vereinbarungen über Umsatzbeteiligungen, sogenannte "Kick-Back-Zahlungen", abgeschlossen zu haben. Gestaffelt nach dem Verschreibungsanteil hätten die Ärzte Umsatzbeteiligungen zwischen zwei Prozent bis maximal acht Prozent des Herstellerabgabepreises erhalten. Anfänglich hätten die Ärzte für ihre "Dienste" zugunsten von Ratiopharm noch Sachleistungen erhalten – etwa Computer, Scanner und Drucker. Im Laufe der Zeit erfolgte die Umsatzbeteiligung jedoch per Scheckübergabe in den Arztpraxen. Um den Rechtsgrund der Zuwendungen gegenüber Dritten zu verschleiern, seien als Verwendungszweck für die "Honorarrechnungen" Schulungen und Vorträge angegeben worden – diese hätten jedoch niemals stattgefunden.
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