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DAZ aktuell
Neues Instrument für die Versorgungsforschung
Bei einer Leitliniensynopse wird keine Primärliteratur ausgewertet, sondern es gehen nur evidenzbasierte Leitlinien ein. Diese ohnehin bereits komprimierten Informationen werden miteinander verglichen und weiter zu Kernaussagen verdichtet. Dazu wird jeweils angegeben, auf welchem Evidenz- oder Empfehlungsniveau die Aussagen basieren. Leitlinien sollen Schlüsselinstrumente zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität sein und als Grundlage für Handlungsempfehlungen dienen. Mit seinen Leitliniensynopsen will das IQWiG insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schnell ein übersichtliches Bild über die Versorgung der Patienten geben. Die Ergebnisse können damit zur Grundlage für Entscheidungen über künftige Arbeitsthemen des IQWiG werden.
Widersprüchliches zur Depression
In der ersten Synopse dieser Art aus dem IQWiG geht es um Patienten im Alter von 18 bis 65 Jahren mit unipolarer Depression. Es wurden sieben deutsch- oder englischsprachige Leitlinien aus Deutschland, den USA, Kanada, Großbritannien und Neuseeland berücksichtigt. Das IQWiG erklärte, dass für viele Aspekte der Versorgung von Depressions-Patienten Standards existieren, die auf hochwertiger Evidenz beruhen. Dies gelte insbesondere für einige Aspekte der Pharmakotherapie und für die Psychotherapie. Der Blick in die Detailergebnisse zeigt jedoch, dass viele spezielle pharmakologische Fragestellungen jeweils nur in einer Leitlinie aufgegriffen werden.
Für andere Aspekte könnten nur schwache oder gar keine Standards formuliert werden, weil die Evidenz unzureichend sei, erklärte das IQWiG. So werde beispielsweise der Einsatz von Johanniskraut bei leichten Depressionen in der einzigen eingehenden deutschen Leitlinie empfohlen, allerdings mit dem Hinweis auf mögliche Wechselwirkungen. In der Leitlinie des britischen National Institute for Clinical Excellence (NICE) werde jedoch wegen der potenziellen Interaktionen von Johanniskraut abgeraten. Doch auch zu anderen Pharmakotherapien bestehen Unklarheiten: Zu Kombinationstherapien, zu verschiedenen Aspekten der Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe sowie zum Problem der Suizidalität im Rahmen pharmakologischer Behandlungen konnten nur Angaben mit schwacher Evidenz gemacht werden. Dies gilt auch für etliche Aspekte der psychotherapeutischen und psychosozialen Behandlung wie die computergestützte kognitive Verhaltenstherapie und die Bewegungstherapie. Daher seien weitere Studien angebracht. Die Leitliniensynopse ist unter www.iqwig.de nachzulesen.
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