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Das Urteil stärkt Patientenrechte

(diz). Der französische Apothekerverband freut sich, wie es in einer Pressemitteilung des Verbands heißt, dass der Europäische Gerichtshof bestätigt habe, dass nur Apotheker Eigentümer und Betreiber einer Apotheke sein dürfen. Der Apotheker sei dadurch auf höchstem Niveau von der Europäischen Union in seiner Schlüsselrolle für die Qualität und Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung bestätigt worden. Jean Parrot, Präsident des französischen Apothekerverbands erklärte dazu: "Diese Entscheidung hebt deutlich hervor, dass das Patienteninteresse über dem allgemeinen Recht des Warenverkehrs steht. Die Entscheidung bestätigt die Rolle des Apothekers zum Schutz der öffentlichen Gesundheit."

Auch Italiens Apotheker nahmen das Luxemburger Urteil mit Freude und Erleichterung auf. Diese Entscheidung müsse bewirken, dass die Rolle des Berufsstands im Gesundheitssystem für die Bürger ausgebaut werde, so Andrea Mandelli, Präsident des italienischen Apothekerverbands. Hintergrund der großen Erleichterung ist, dass der EuGH am 19. Mai neben dem deutschen auch das italienische Fremdbesitzverbot bestätigt hatte. Die EU-Kommission hatte bereits vor vier Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet. Italien wurde von ihr wegen des Beteiligungsverbots für Großhändler an kommunalen Apotheken vor dem EuGH verklagt.

Auch Mandelli sieht in dem Urteil eine Stärkung der Patientenrechte. Das Apothekensystem sei für den Schutz der Gesundheit da und nicht dem Markt unterstellt.

Annarosa Racca, Präsidentin des italienischen Apothekerverbands Federfarma, sieht im Apothekenurteil von Luxemburg eine "historische Entscheidung". Sie unterstrich, dass die Richter damit den Gesundheitsschutz der Bürger über kommerzielle Interessen gestellt haben.

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