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Arzneimittelabgabe nur in der Apotheke
Der Leiter des Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF) hat sich in der Vergangenheit nie zurückgehalten, Kritik an den bestehenden Strukturen im Gesundheitswesen zu äußern. Eine Revision des GKV-Leistungskataloges gehört Beskes Ansicht nach schon lange auf die Tagesordnung. Anderenfalls sieht er die Kassenbeiträge schon bald in unermessliche Höhen von bis zu über 40 Prozent steigen. "Die durch die Bevölkerungsentwicklung und die Kosten des medizinischen Fortschritts entstehenden Probleme sind nicht durch Einzelmaßnahmen zu lösen", betont Beske. Erforderlich sei ein durchgängiges Konzept – und hiefür haben er und seine Co-Autoren eine Reihe von Ideen. Dabei stehen sie grundsätzlich zu einem solidarischen System, das über Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern finanziert wird. Allerdings müssten die zusätzlichen Steuermittel weit höher liegen als es heute der Fall ist. Auf bis zu 48 Mrd. Euro beziffert Beske die Summe, die der GKV infolge von "Verschiebebahnhöfen" verloren gehen. Außerdem zählt der Gesundheitsforscher auf Zuzahlungen. Die Kassen sollen überdies ihre Finanzhoheit wieder bekommen, Fonds und einheitlicher Beitragssatz mithin abgeschafft werden.
Ein zentraler Punkt im Konzept sind die KVen. Sie müssten wieder voll funktionsfähig gemacht und die Selbstverwaltung insgesamt gestärkt werden. Dazu gehören aus Sicht Beskes und seiner ärztlichen Mitautoren insbesondere die Abschaffung der Selektivverträge und ein neues, einfaches Honorarsystem. Doch auch der Apotheker Peter Froese hat seine Spuren in der Agenda hinterlassen. Bislang hatte sich Beske in den zahlreichen Ausgaben seiner IGSF-Schriftenreihe in der Regel nur am Rande mit Fragen der Arzneimittelversorgung befasst. In der neuen Studie wird gefordert, die komplexen und widersprüchlichen Regulierungsinstrumente in diesem Bereich durch einfache Regelungen zu ersetzen. So sollen die Regelungen zu Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungen bei besonders preisgünstigen Arzneimitteln unter Festbetrag ausgebaut und auf Innovationen ausgedehnt werden. Die Arzneimittelpreisverordnung und die mit ihr verbundene Rabattbeschränkung soll umfassend gelten. Zudem soll in ihr eine heilberufliche Vergütungsordnung für Apotheker verankert werden. Nicht zuletzt müsse im Arzneimittelgesetz der Versand von Arzneimitteln so definiert werden, dass die Arzneimittelabgabe nur Apothekern in Apotheken vorbehalten bleibt.
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