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Am 19. Mai wird über Fremdbesitzverbot entschieden
Im Sommer 2006 hatten die juristischen Auseinandersetzungen um das deutsche Fremdbesitzverbot begonnen: Damals hatte das saarländische Gesundheitsministerium unter Minister Josef Hecken – dem heutigen Präsidenten des Bundesversicherungsamtes – DocMorris die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke in Saarbrücken erteilt. Begründet wurde diese Aushebelung der nationalen Vorschriften damit, dass diese gemeinschaftsrechtlich nicht haltbar seien. Doch so einfach verhält sich der Fall ganz offensichtlich nicht. Nachdem die Apotheke im einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst geschlossen, dann aber wieder geöffnet wurde, sollte der EuGH den nationalen Gerichten den Weg zur richtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts weisen. Das Verfahren wurde in Luxemburg mit einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen verbunden, in dem es um entsprechende nationale Vorschriften zum Apothekenbesitz geht.
Am 16. Dezember 2008 hat Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen verkündet und damit für einige Überraschung gesorgt. Er vertritt die Auffassung, dass die deutschen und italienischen Reglungen zum Fremdbesitzverbot zwar die in Europa garantierte Niederlassungsfreiheit einschränken, aus Gründen des Gesundheitsschutzes jedoch gerechtfertigt sind. Ob sich der Gerichtshof Bots Votum anschließen wird, bleibt abzuwarten. Rein statistisch stehen die Chancen gut. In rund jedem fünften Fall entscheiden die Luxemburger Richter allerdings doch anders als der Generalanwalt. Und so bleibt es spannend bis zum Schluss.
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