Aus Kammern und Verbänden

Iven tritt wieder an

Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Holger Iven ist für eine zweite Amtszeit bereit. Dies erklärte er in der letzten Sitzung der Kammerversammlung in dieser Legislaturperiode, am 18. März in Lübeck. Die Versammlung diskutierte über aktuelle berufspolitische Themen und kammerinterne Angelegenheiten.
Kammerversammlung Schleswig-Holstein am 18. März (von links): Justiziar Dr. Stefan Zerres, Kammer­präsident Holger Iven, Geschäftsführer Frank Jaschkowski.
Foto: DAZ/tmb

Iven zog eine positive Bilanz der zurückliegenden vier Jahre. Er verwies insbesondere auf die weiter gesteigerten Aktivitäten für eine hochwertige Fortbildung, wie das Fortbildungszertifikat, die zusätzlichen dezentralen Fortbildungsveranstaltungen und die Rekordteilnehmerzahlen beim jüngsten Frühjahrskongress in Damp (siehe S. 86).

Aktuelle Bedrohungen

In seinem Bericht erwähnte Iven zahlreiche politische und wirtschaftliche Bedrohungen für die inhabergeführten Apotheken. Angesichts der Entlassung vieler Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht sei deren Apothekenpflicht besonders wichtig, sie bestehe aber in vielen europäischen Ländern nicht mehr. Ebenso problematisch wären "Bonsai-Apotheken", die aus aufgewerteten Pick-up-Stellen in Verbindung mit Dispensierautomaten entstehen könnten. "Das wäre Fremd- und Mehrbesitz durch die Hintertür", so Iven.

Weitere Herausforderungen seien neue Vertriebswege über Medizinische Versorgungszentren in der Hand von Krankenkassen, die mögliche Ausdehnung der Pilotprojekte zur Verblisterung und die steigenden Ausgaben für Biopharmaceuticals, die den Druck erhöhen, bei anderen Arzneimitteln zu sparen.

Die Kammerversammlung diskutierte über die vorübergehend von der ABDA verfolgte Position, die Pick-up-Stellen in Verbindung mit einem Verbot der gewerblichen Rezeptsammlung zu akzeptieren (jetzt lehnt sie die Pick-up-Stellen jedoch ab). Vizepräsidentin Dr. Roswitha Borchert-Bremer befürchtet, die Pick-up-Stellen mit jeder Regelung aufzuwerten: "Es wäre das reinste Gift, sie zu regeln." Andere Mitglieder der Versammlung betonten, dass es manchmal richtig sein könne, eine Diskussion zu beenden statt unannehmbare Bedingungen hinzunehmen.

Ulrich Ströh äußerte Bedenken zur anstehenden AMG-Novelle. Der Versorgungsauftrag für den Großhandel beende das Versorgungsmonopol der Apotheken und eröffne dem Großhandel Möglichkeiten zu direkten Patientenkontakten, wie sie in Großbritannien praktiziert werden. Außerdem werde die neue Großhandelsvergütung den Verhandlungsspielraum für Einkaufskonditionen der Apotheken noch mehr als bisher einengen. Reinhard Boxhammer befürchtet sogar, dass es zunächst gar keine Vergünstigungen mehr geben werde.

Neue Testkäufe im Auftrag der Kammer

Geschäftsführer Frank Jaschkowski berichtete über die Beratungsinitiative der Kammer, die demnächst mit Testkäufen in 300 Apotheken fortgeführt und damit deutlich ausgebaut werden soll. Es werden wieder die Beratungen bei Symptompräsentationen und bei Präparatewünschen nebeneinander getestet. Den Apotheken mit unzureichenden Beratungsleistungen sollen flankierende Fortbildungsmaßnahmen nahegelegt werden. Justiziar Dr. Stefan Zerres betonte, dass die drei Fälle, bei denen in einer früheren Testkaufrunde nicht-pharmazeutisches Personal im Handverkauf angetroffen wurde, berufsrechtlich verfolgt wurden.

Da das Angebot an pharmazeutischem Personal in Schleswig-Holstein außerhalb des Großraums Kiel als unzureichend empfunden wird, will sich die Kammer beim Kultusministerium für eine Aufstockung des Lehrangebots an der PTA-Schule Neumünster einsetzen.

Am 3. Juni wird sich die Kammer am Zweiten Schleswig-Holsteinischen Heilberufetag beteiligen. Dort sollen Politiker die Positionen der Parteien zur Bundestagswahl erläutern.

Debatte über Dienstwagen

Für eine kontroverse Diskussion sorgte eine Frage bezüglich des Dienstwagens für den Kammerpräsidenten. Im vorigen Jahr hatte Iven den Kauf eines Dienstwagens für sich veranlasst, um von Sonderkonditionen des Autoherstellers für die Nutzung durch Kammerpräsidenten und andere Mandatsträger profitieren zu können. Im Gegenzug habe Iven mit der Kammer eine Vereinbarung geschlossen, dass er die Kosten für den Wagen und sämtliche damit verbundenen Risiken übernimmt. Iven betonte, dass der Vorgang damit keine Wirkungen auf den Kammerhaushalt habe. Er habe Mitglieder des Vorstandes und des Haushaltsausschusses informiert, aber nicht die Kammerversammlung. Einige Delegierte bemängelten dagegen die unzureichende Kommunikation und Transparenz der Vorgehensweise und das Fehlen eines formalen Beschlusses. Vizepräsidentin Dr. Borchert-Bremer betonte ihre Mitverantwortung für die Kammerfinanzen. An dem Treffen, bei dem Iven die Vorstandsmitglieder über den geplanten Kauf informiert hatte, hatte sie urlaubsbedingt nicht teilgenommen, und sie vermisste eine nachträgliche ausreichende Information. In der Folge entwickelte sich eine kontroverse, aber auch konstruktive Grundsatzdiskussion über die Entscheidungskompetenz des Präsidenten und das notwendige Ausmaß der Kontrolle durch die Kammergremien.

Iven räumte ein, es habe ihm beim Kauf des Autos an Sensibilität gemangelt, doch seine Vorgehensweise schade niemandem. Daher sei er erstaunt, welche große Diskussion sie auslöse. Als Konsequenz sollten in der neuen Legislaturperiode unverzüglich eine neue Hauptsatzung und eine neue Geschäftsordnung für die Kammer erstellt werden, um die Kompetenzen von Präsident, Vorstand und Kammerversammlung klarer abzugrenzen, die Informationspflichten zu regeln und Grauzonen zu vermeiden.

Regularien und e-Card

Der Vorstand wurde mit großer Mehrheit ohne Gegenstimmen entlastet.

Dr. Claus Middelberg betonte als Rechnungsprüfer die Ordnungsmäßigkeit aller geprüften Unterlagen und erklärte, dass die Kammer sparsam mit den Haushaltsmitteln umgehe.

Im Rahmen der Regularien wurde die Satzung des Versorgungswerkes an neue bundesrechtliche Vorschriften angepasst, womit geschiedene Ehepartner von Mitgliedern des Versorgungswerks aufgenommen werden können. Außerdem wurde die PTA-Fortbildungsrichtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates geändert.

Als Vorbereitung auf die elektronische Gesundheitskarte wurde beschlossen, dass die Kammer gemeinsam mit anderen Heilberufekammern eine GmbH gründen wird, die die Ausgabe der elektronischen Heilberufeausweise organisieren soll. Zur Kostenersparnis strebt die Kammer eine Zusammenarbeit mit den Ärzten an, die dazu bereits Entwicklungsarbeit geleistet haben.


tmb

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