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FSA prüft Vorwürfe gegen Stada

BERLIN (ks). Der Arzneimittelhersteller Stada hat nach einem Bericht des TV-Magazins "Frontal21" jahrelang Ärzte und Apotheker mit Geld- oder Sachgeschenken dazu gebracht, den Umsatz von Stada-Arzneimitteln zu erhöhen. Nach Aussagen ehemaliger Mitarbeiter hat das Pharmaunternehmen ein breites Spektrum von Angeboten genutzt, um Ärzte in ihrem Verordnungsverhalten und Apotheker in ihrem Abgabeverhalten zu beeinflussen. Nun hat die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) ein Prüfungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
Gekauften Umsatz warf das TV-Magazin Frontal21 vergangene Woche dem Pharmaunternehmen Stada vor. Der FSA prüft diesen Vorwurf nun.

Sollte sich dieser Vorwurf als richtig erweisen, wäre dies ein schwerer Verstoß gegen den FSA-Kodex und mit erheblichen Sanktionen verbunden, teilte der FSA am 23. März mit. Zwar sei Stada kein Mitglied im Verein, dennoch habe der Vorstand des FSA entschieden, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen. "Wenn sich die Beschuldigungen als richtig erweisen, werden wir entsprechend gegen Stada vorgehen", so Michael Grusa, Geschäftsführer des FSA. Gegen Nichtmitglieder geht der FSA vor Zivilgerichten als Abmahnverein vor. Diese haben den Kodex bereits wiederholt als Standard für die Industrie anerkannt.

"Frontal21" berichtete in der vergangenen Woche über Kart-Rennen und andere wichtige Sportereignisse, zu denen auch Arzthelferinnen und die Familien der Ärzte eingeladen worden seien. Um ihren Umsatz mit Stada-Produkten nachzuweisen, hätten manche Ärzte sogar ihre Verordnungsdateien ausgedruckt vorgelegt oder den Pharmareferenten Einblick in ihre Computer gewährt. Eine ehemalige Stada-Mitarbeiterin berichtete, mit Apothekern sei es einfacher gewesen, ins Geschäft zu kommen als mit den Ärzten, "weil Apotheker Kaufleute sind": "Da haben wir dann manchmal einen kanadischen Golddollar auf die Theke gelegt und schon haben Apotheker Stada-Produkte verkauft." Stada wies die Vorwürfe gegenüber "Frontal21" zurück und äußerte sich darüber hinaus nicht zu Details. Alle Aktivitäten der beiden Vertriebsgesellschaften hätten sich "stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" bewegt.

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