DAZ aktuell

Tarifverhandlungen abgeschlossen

(ada/ral). Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen und Auseinandersetzungen sind zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA Die Apothekengewerkschaft neue Tarifverträge abgeschlossen worden. Sie treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

Wie der ADA mitteilt, sieht der Gehaltstarif zunächst eine Erhöhung der Gehälter um 2,9 v. H. und eine weitere Erhöhung ab dem 1. Januar 2010 um 1,5 v. H. vor. Im Bundesrahmentarifvertrag wurde unter anderem der Urlaub aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für alle Mitarbeiter auf 33 Werktage vereinbart und die Freistellungsregelung des § 616 BGB (Vorübergehende Verhinderung) durch Wiederaufnahme einer entsprechenden Regelung auf einige wenige Ansprüche reduziert und damit abbedungen. Der Anspruch auf Sonderzahlung bei Ausscheiden im ersten Halbjahr wurde gestrichen, sofern nicht betriebsbedingt gekündigt wird, und die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende verkürzt.

Mit diesem Tarifabschluss werde, so Theo Hasse, Vorsitzender des ADA, der Kostenblock "Personal" für den Apothekeninhaber für die kommenden zwei Jahre kalkulierbar. Der Abschluss sei sozial ausgewogen und auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen finanziell tragbar, gelte es doch gemeinsam mit den Mitarbeitern für gute Qualität in Apotheken zu stehen und Rabatt-, Arznei- und Hilfsmittelverträge zum Wohle des Patienten umzusetzen.

Die Adexa-Sichtweise zum Abschluss der Tarifverhandlungen können Sie in der Rubrik Adexa ab S. 119 nachlesen.

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