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- AZ 46/2009
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BPI beklagt Rationierung
KBV und GKV-Spitzenverband hatten am 3. November ihre Rahmenvorgaben für regionale Arzneimittelvereinbarungen für das kommende Jahr veröffentlicht. Darin sind unter anderem erstmals bundesweite Empfehlungen für Verordnungs-Höchstquoten für bestimmte Arzneimittel festgesetzt. Ärzte, die diese Quoten einhalten, können eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden.
Kritik an Höchstquoten
Aus Sicht des BPI sind die vereinbarten Vorgaben "ein klares Zeichen zur Versorgungsverschlechterung". Prof. Barbara Sickmüller, stellvertretende BPI-Hauptgeschaftsführerin erklärte, es sei "verwunderlich, dass sich die ärztliche Standesorganisation von der Therapiefreiheit verabschiedet". Dies sei nicht im Sinne des behandelnden Arztes, der weiterhin an die Situation seiner Patienten angepasste Therapien verordnen will. "Durch die vereinbarten Höchstquoten wird eine klare Rationierung durchgeführt, gegen alle bisher öffentlich gemachten Beteuerungen" so Sickmüller.
BPI: KVen sollen Vorgaben nicht umsetzen
Besonders augenfällig sei das Problem der Verordnungseinschränkung bei den Opioiden. Hier wird eine Höchstquote für die transdermale Darreichungsform festgelegt. "Auf die individuelle Situation des Arztes und seiner Patienten sind solche Quoten aber nicht anpassbar", monierte Sickmüller. "Es ist geradezu zynisch, die Verordnung der Pflaster auf maximal 50 Prozent zu beschränken. Hier geht es um Willkür und nicht um Bedarf." Der BPI fordere die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) daher auf, diese Rahmenvereinbarung nicht umzusetzen.
KBV: Schlechter Stil
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller bezeichnete die Aufforderung an die KVen, die neue Vereinbarung nicht umzusetzen, als "Anmaßung". Er verwies darauf, dass KBV und Krankenkassen schon seit Jahren mit Quoten arbeiteten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. "Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd", so Müller. Tatsächlich habe man das reale Verordnungsverhalten der Ärzte aufgegriffen. Die nun getroffene Vereinbarung versetze Vertragsärzte in die Lage, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden. Dabei gewähre sie den Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung. Der Arzt behalte selbstverständlich die Therapiehoheit, betonte Müller. Zudem sei der vom BPI erweckte Eindruck, es gebe keine Möglichkeiten mehr für regionale Anpassungen nicht richtig.
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