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DAZ aktuell
Festbetragsanpassung auf Juni verschoben
Der Grund ist das zweistufig geregelte Verfahren zur Festsetzung der Festbeträge: Zunächst muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch die Vergleichsgrößen für 18 Festbetragsgruppen aktualisieren – und dies wird mindestens bis März dauern.
Der G-BA hatte am 20. Dezember 2007 das Stellungnahmeverfahren zur Aktualisierung der Vergleichsgrößen eingeleitet. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen ist am 24. Januar 2008 abgelaufen. Der G-BA wird nun frühestens im März 2008 im Rahmen der Beschlussfassung der Arzneimittel-Richtlinien die Vergleichsgrößen festlegen können. Da die Vergleichsgrößen aber für die Höhe der Festbeträge maßgeblich sind, können die Spitzenverbände erst dann die Festbeträge festsetzen, wenn der G-BA die Vergleichsgrößen beschlossen hat. Zumindest für diese 18 Festbetragsgruppen werden die Spitzenverbände die Festbeträge also nicht mehr so rechtzeitig festsetzen können, dass sie zum 1. April in Kraft treten können. Da es nach Auffassung der GKV-Spitzenverbände verfahrenstechnisch und -ökonomisch nicht sinnvoll ist, die Anpassung der Festbeträge im Jahre 2008 an zwei verschiedenen Zeitpunkten vorzunehmen, sollen die Festbeträge für alle Festbetragsgruppen nun erst zum 1. Juni 2008 kommen.
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