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DAZ aktuell
Paracetamol-Großpackungen bald verschreibungspflichtig?
Vor geplanten Umstufungen in der Verschreibungspflicht muss nach § 48 AMG der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte gehört werden. Die von ihm geplanten Beschlüsse sind Empfehlungen an das Bundesministerium für Gesundheit, die sich in Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung niederschlagen können.
Am 15. Januar 2008 hat der Sachverständigenausschuss unter anderem folgenden Anträgen zugestimmt:
Antrag auf Freistellung injizierbarer Lokalanästhetika von der Verschreibungspflicht für Hebammen und Entbindungshelfer
Unterstellung von Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung unter die Verschreibungspflicht
Unterstellung von Paracetamol in Packungsgrößen mit mehr als 10 g Paracetamol unter die Verschreibungspflicht
Unterstellung von Paracetamol zur parenteralen Anwendung unter die Verschreibungspflicht
Unterstellung von Acetylcholin unter die Verschreibungspflicht
Abgelehnt wurde der Antrag auf Unterstellung Johanniskraut-haltiger Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen unter die Verschreibungspflicht.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) geht davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses folgen wird und eine entsprechende Änderungsverordnung voraussichtlich zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten kann. Er kündigte an, dass sich die Verbände für eine verlängerte Abverkaufsfrist für die betroffenen Packungsgrößen von Paracetamol-Tabletten einsetzen werden.
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