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Neue Zuzahlungsregelung für jüngere Chroniker
Die verschärfte Regelung gilt für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden: Um als Chroniker von der reduzierten Zuzahlungsbelastungsgrenze zu profitieren – sie beträgt 1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt –, müssen diese Versicherten künftig nachweisen, dass sie sich vor Ausbruch der Erkrankung über die empfohlenen (und von den Kassen bezahlten) Vorsorgeuntersuchungen haben beraten lassen. Die betroffene Altersgruppe kann seit dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen. Für alle anderen Chroniker gelten die bisherigen Bedingungen weiter.
Die Regelung ist zunächst beschränkt auf Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von
- Brustkrebs,
- Darmkrebs und
- Gebärmutterhalskrebs.
Chroniker-Definition
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 oder
- ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.
Außerdem ist chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
INFO Gesetzliche Kranken- und PflegeversicherungZum 1. Januar 2008 haben sich zwei Werte für die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung verändert:
Quelle: BMG, DAK
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Quelle: BMG
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