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Arzneimittel und Therapie
Diskussion um das Klonen menschlicher Zellen
Nach dem Skandal um den südkoreanischen Forscher Hwang Woo-Suk, dessen geklonte Embryonen und Stammzellen sich 2005 als Fälschungen herausgestellt hatten, wurden die Ergebnisse der Studie des kalifornischen Forscherteams, nach denen es erstmals gelungen sein soll, geklonte menschliche Embryonen zu erzeugen, diesmal extrem streng überprüft. Die US-Forschergruppe legte besonderen Wert darauf, ihre Versuche gründlich zu dokumentieren und durch unabhängige Prüfer und Labors bestätigen zu lassen.
Freiwillige Spende der Eizellen
Grundlage des Klonens ist der sogenannte somatische Zell-Nukleus-Transfer, der bisher beim Menschen noch nicht geglückt ist. Für die Experimente wurden 29 Eizellen von drei 20- bis 24-jährigen Spenderinnen verwendet, die bei einer bezahlten Eizellspende in einer Fruchtbarkeitsklinik "überzählig" waren. Die Autoren betonen, dass diese überschüssigen Eizellen freiwillig gespendet wurden und die Frauen dafür kein Geld erhalten haben. In einem ersten Schritt wird aus einer Eizelle der Zellkern entfernt. Die Empfänger-Eizelle bildet das für die Entwicklung notwendige Milieu, denn zur Entwicklung eines Embryos kann es nur kommen, wenn im Zytoplasma der Eizelle Entwicklungsfaktoren und Komponenten enthalten sind, die zum Aufbau der Zellbestandteile bis zur Bildung der Blastozyste notwendig sind. In einem zweiten Schritt wurden aus dem Zellkern der Spenderzelle die Erbanlagen des Spenders isoliert, mit dem der Klon erbgleich sein soll. Hierzu könnte jede Zelle genutzt werden, oft werden wegen der leichten Verfügbarkeit Fibroblasten aus der Haut genutzt. Diese im Bindegewebe der Haut vorkommenden Zellen gelten als besonders beweglich und teilungsfreudig. Im nächsten Schritt werden die Spender-Chromosomen mit der kernlosen Eizelle fusioniert, sodass ein einzelliges Gebilde entsteht, das einer durch eine Samenzelle befruchteten Eizelle gleicht. Wenn es möglich ist, dieses Gebilde zu spontaner Teilung und Entwicklung zu veranlassen, so bildet sich nach etwa fünf bis sieben Tagen eine Blastozyste. Hierbei heften sich oberflächlich gelegene Zellen eng aneinander, während sich im Inneren eine Höhle und ein der Wand anliegender Zellhaufen ausbildet. Nur aus der inneren Zellmasse entwickelt sich embryonales Gewebe, aus dem Stammzellen entnommen werden können. Wenn es dann noch gelingt, sie in Zellkulturen zu vermehren, könnten sie für die Grundlagenforschung und später vielleicht auch für die Therapie von genetisch bedingten Erkrankungen eingesetzt werden. Bisher konnte dieser letzte Schritt nur mit tierischen Zellen nachgewiesen werden. Der eigentliche Durchbruch der aktuellen Studie besteht darin, dass das menschliche Blastozysten-Stadium mit dem Zellkern einer adulten Fibroblastzelle erreicht wurde. Allerdings müsse dieser Erfolg noch als vorläufig bewertet werden. Denn der nächste wichtige Schritt ist noch nicht gelungen: Es konnten noch keine Stammzellen aus der Blastozyste gewonnen werden. Die bisher erfolgreich geklonten Blastozysten mussten zur DNA-Analyse an ein externes Labor geschickt werden, um den Nachweis der gelungenen Klonierung zu erbringen. Danach konnten keine embryonalen Stammzellen mehr aus ihnen isoliert werden.
Skepsis gegen das therapeutische Klonen
In Deutschland ist die Meinung zum therapeutischen Klonen gespalten: Während einige Politiker hier mehr Freiheiten für die Forschung fordern, sprechen sich andere klar gegen die embryonale Stammzellforschung aus. Die Bundesregierung lehnt das Forschungsklonen mit menschlichen Zellen ab. Dies sei hierzulande nach dem Embryonenschutzgesetz "verboten und wird verboten bleiben", so eine Sprecherin des Bundesforschungsministeriums. Bundesforschungsministerin Annette Schavan betonte, dass das therapeutische Klonen ethisch nicht hinnehmbar ist. Nach Informationen des "Tagesspiegel" hat das Büro des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe sogar einen Gesetzentwurf erarbeitet, der das Verbot jeglicher Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland vorsieht. Rund 20 Unionsabgeordnete sollen ihn bereits unterschrieben haben.
Der Entwurf fällt hinter den Bundestagskompromiss von 2002 zurück, wonach embryonale Stammzellen verwendet werden dürfen, wenn sie vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Hüppe, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit, bezeichnete das menschliche Klonexperiment als "in mehrfacher Hinsicht höchst fragwürdiger Durchbruch".
Es handele sich um die Herstellung eines menschlichen Embryos durch Klonen, um ihn zu Forschungzwecken zu verbrauchen. Klonen ist international durch die UN-Deklaration gegen das Klonen geächtet, in Deutschland ist das Klonen strafbar. Kritiker merken zudem an, dass in den vergangenen zehn Jahren mit embryonaler Stammzellforschung keine einzige Therapie entwickelt werden konnte. Zudem gebe es inzwischen mit adulten Stammzellen, beispielsweise in Nabelschnurblut oder Fruchtwasser, große Erfolge. So sei es gelungen, menschliche Hautzellen genetisch zu reprogrammieren. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG gibt der Erforschung von Reprogrammierungsvorgängen bei adulten und embryonalen Stammzellen deutliche Priorität. Sie fühlt sich durch Arbeiten amerikanischer und japanischer Gruppen bestätigt, aus denen hervorgeht, dass sich menschliche Hautzellen durch Behandlung mit Reprogrammierungsfaktoren in stammzellähnliche Zellen rückverwandeln lassen.
Quelle
French, A.; et al.: Development of Human cloned Blastocysts Following Somatic Cell Nuclear (SCNT) with Adult Fibroblasts. DOI: 10.1634/stemcells.2007-0252
Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken. Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, 2004.
Pressemitteilung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Nr. 4 vom 18. Januar 2008.
Tagesspiegel vom 20. Januar 2008.
Frankfurter Rundschau vom 17. Januar 2008.
ck
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