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Keine neuen Erkentnisse beim EuGH

Sieben Stunden dauerte die mündliche Verhandlung über das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei haben die Befürworter und Gegner einer Liberalisierung ihre bereits aus der Schriftlichen Anhörung bekannten Argumente vorgetragen. Einer der Knackpunkte ist die Frage, ob die kurzfristige Gewinnmaximierung in Konzernen und die Patientenferne der verantwortlichen Manager so stark ausgeprägt ist, dass sie die bestmögliche Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln gefährden würde – während bei inhabergeführten Apotheken der heilberufliche Aspekt stärker im Vordergrund steht und für ein höheres Maß an Arzneimittelsicherheit sorgt.

Einen veränderten Standpunkt gab es nach Presseberichten lediglich bei der Vertretung der irischen Regierung, die am 3. 9. dafür plädierte, dass die Entscheidung über diese Frage in den einzelnen Staaten getroffen werden solle. Die Haltung, sich nicht unnötig in die Angelegenheiten anderer Nationen einzumischen, ist bemerkenswert, auch vor dem Hintergrund, dass die Iren schon länger selbst den Fremdbesitz zugelassen haben.

Vor dem 16. Dezember, wenn der Schlussantrag des Generalanwalts gehalten wird, dürfte es wenig neue Hinweise auf die Entscheidung des EuGH geben. Mit dem Urteil ist erst 2009 zu rechnen.


Barbara Neusetzer ADEXA, Erste Vorsitzende

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