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- DAZ 37/2008
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Arzneimittel und Therapie
Auch Kinder mit Rheuma sollten geimpft werden
Impfungen haben dazu geführt, dass einige Infektionskrankheiten wie etwa Pocken oder Kinderlähmung weitgehend ausgerottet sind. Trotz dieses Erfolges sinkt die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie weist darauf hin, dass jedes dritte rheumakranke Kind unzureichend geimpft ist. Dies gelte sogar für Standardimpfungen wie Tetanus und Diphtherie. "Die Öffentlichkeit unterschätzt heute die Gefahr von Infektionskrankheiten", so eine Sprecherin der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie. Die niedrige Impfrate bei Kindern mit Rheuma könnte aber noch andere Ursachen haben: Einzelne Fallberichte weisen darauf hin, dass Impfungen eine rheumatische Erkrankung verschlechtern oder auslösen können. Die meisten Nebenwirkungen, die im Zuge einer Impfung auftreten – wie etwa Gelenkschmerzen oder -schwellungen – sind jedoch mild und vorübergehend, betonte Dr. med. Kirsten Minden von der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie. Bei einigen Kindern ist das Abwehrsystem durch Medikamente oder eine Krankheit wie etwa Rheuma unterdrückt. Deshalb sind sie besonders anfällig für Infektionskrankheiten. Schutzimpfungen wären für sie daher sehr wichtig. Nutzen und Risiko einer Impfung rheumakranker Kinder müssen abgewogen werden. Aktuelle Studien, die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen rheumakranker Kinder prüfen, sprechen für diese. Forscher testeten beispielsweise den Lebendimpfstoff gegen Masern, Röteln und Mumps (MMR) bei Kindern mit Gelenkrheuma. Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte Erreger. Die MMR-Impfung war dennoch verträglich und wirksam. Das Fazit der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie: Nach aktuellem Stand des Wissens überwiegt der Nutzen von Impfungen auch oder gerade für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen. Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen sollte geraten werden, die allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) einzuhalten.
Die STIKO gibt bei der Frage nach Kontraindikationen einer Impfung eindeutige Empfehlungen. Sie führt folgende Gründe auf, die bei Kindern und Jugendlichen vorübergehend oder dauerhaft gegen die Durchführung einer Schutzimpfung sprechen:
- akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Impfung frühestens zwei Wochen nach Genesung empfohlen);
- vorhergegangene unerwünschte Reaktion im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung (bis zur endgültigen Klärung der Ursache keine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff);
- Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs (Antibiotika, Hühnereiweiß);
- angeborener oder erworbener Immundefekt (vorher Konsultation des den Immundefekt behandelnden Arztes notwendig).
Gelegentlich werden Impfungen nicht durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, weil Ereignisse fälschlicherweise für Kontraindikationen gehalten werden. Dies sind beispielsweise:
- banale Infekte mit subfebrilen Temperaturen (unter 38,5°C);
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings oder der Familie;
- möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten;
- chronische Erkrankungen.
Am sinnvollsten ist hier die Empfehlung, Fragen zu Kontraindikationen mit dem Kinderarzt, der die Impfung vornehmen soll, zu klären. Befindet sich das rheumakranke Kind in einem Krankheitsschub sollte Rücksprache mit dem behandelnden Rheumatologen gehalten werden.
Quelle
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie vom 26. August 2008.
Aktuelle Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO), Stand Juli 2008.
ck
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