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DAZ aktuell
Tarifverhandlungen gescheitert
Wie Adexa mitteilt, sei bereits im April deutlich geworden, dass der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) keine ernsthaften Tarifverhandlungen führen wolle. Er ließ die Frist bis zum 30. Juni ohne Angebot verstreichen – seitdem befindet sich der gekündigte Gehaltstarifvertrag in Nachwirkung. Damit waren die Tarifverhandlungen aus Gewerkschaftssicht endgültig gescheitert. "Nachdem der ADA mit fadenscheinigen juristischen Begründungen auch das von Adexa initiierte Schiedsverfahren boykottiert, ist jetzt ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Münster angesetzt worden", sagt Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von Adexa.
Im Vorwege hatte Adexa entsprechend § 21 BRTV die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, angerufen, damit diese eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für das Schiedsverfahren bestimmt. Da es sich bei der Benennung allerdings nicht um eine mit dem Amt der Präsidentin verbundene gesetzliche Pflicht handelt, wurde der Antrag abgelehnt. In dem Schreiben stellte die Präsidentin jedoch ausdrücklich klar, dass damit nicht entschieden sei, ob das Schiedsverfahren der richtige Weg für die Klärung des Tarifkonflikts sei. Dies war vom ADA in einer Pressemeldung verlautbart worden.
Um eine Fortführung der Verhandlungen zu beschleunigen, hatte Adexa deshalb das örtlich zuständige Arbeitsgericht Münster angerufen. Formales Ziel der Klage ist, zu erreichen, dass der ADA einen Beisitzer für das Schiedsverfahren benennt, damit dieses Verfahren vorangetrieben werden kann. Das Arbeitsgericht Münster muss nun klären, ob das im Bundesrahmentarifvertrag vorgesehene Schiedsverfahren auch für Tarifstreitigkeiten anwendbar ist. Die Güteverhandlung soll dabei noch im August stattfinden. Die Vorsitzenden der Parteien sind persönlich geladen. Neusetzer weiter: "Ich hoffe, dass spätestens an diesem Termin die Gespräche wieder ins Laufen kommen."
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