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Scheitern? So nicht!

In der letzen Ausgabe der DAZ (Nr. 33, S. 22) hat der Arbeitgeberverband ADA verlauten lassen, ADEXA sei vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Hier hat der Vorsitzende Theo Hasse das Schreiben der Präsidentin des BAG unserer Auffassung nach nicht richtig dargestellt.

Die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt nimmt zu der Frage, ob der Tarifkonflikt die Voraussetzungen der tarifvertraglichen Schiedsklausel erfüllt, gar keine Stellung. Sie stellt lediglich fest, dass die Benennung eines/einer Vorsitzenden nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Damit ist die Frage, ob im Wege eines Schiedsverfahrens eine Einigung erreicht werden kann, weiter offen.

Um eine Fortführung der Verhandlungen zu beschleunigen, hat ADEXA deshalb das örtlich zuständige Arbeitsgericht Münster angerufen. Formales Ziel der Klage ist es, zu erreichen, dass der ADA einen Beisitzer für das Schiedsverfahren benennt, damit dieses Verfahren vorangetrieben werden kann.

Das Arbeitsgericht Münster muss jetzt klären, ob das im Bundesrahmentarifvertrag vorgesehene Schiedsverfahren auch für Tarifstreitigkeiten anwendbar ist. Ein Termin für die Güteverhandlung ist bereits angesetzt. Die Vorsitzenden der Parteien sind persönlich geladen. ADEXA hofft, dass spätestens an diesem Termin die Gespräche wieder ins Laufen kommen.

Auch uns wäre es lieber, wenn wir – wie bisher – die Arbeitsgerichte außen vor lassen könnten. Deshalb: Lieber Herr Hasse, kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück!


Barbara Neusetzer
Erste Vorsitzende ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

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