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- DAZ 32/2008
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DAZ aktuell
Fast 10.000 Arzneimittel zuzahlungsfrei
Möglich wurde die Zuzahlungsbefreiung mit dem 2006 erlassenen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Dieses sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel, die den Festbetrag um 30 Prozent unterschreiten, von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können (§ 31 Abs. 3 S. 4 SGB V). Angesichts der beständig wachsenden Zahl der Rabattverträge und der sinkenden Festbeträge sahen sich viele Pharmaunternehmen zuletzt nicht mehr in der Lage, ihre Preise deutlich unter Festbetragsniveau abzusenken. Doch der Zugzwang ist beachtlich: Immer mehr Hersteller, die weiterhin im Markt bestehen möchten, sind nun doch zu abermaligen Preissenkungen bereit.
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