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Apotheke und Krankenhaus
Pharmazeutische Versorgung von Krankenhäusern im Spiegel der Zeit
Der Münchner Krankenhausapotheker und spätere Professor Johann Andreas Buchner (1783 – 1852) schrieb 1819: "Bei Verirrungen des menschlichen Geistes, bei gewissen Zweifeln im praktischen Leben ist die Berathung der Geschichte gewöhnlich die sicherste Wegweiserin zur Wahrheit; sie führt uns auf die Ursachen der Ereignisse, und macht uns klug in unsern Rathschlägen [...] wir finden in der Vergangenheit den Keim der Gegenwart, und lernen daraus, was für die Zukunft zu thun vortheilhaft sei. Wir müssen also, um den gegenwärtigen Zustand der Pharmacie genau kennen und richtig beurtheilen zu lernen, auf die Vergangenheit, auf den ersten Ursprung zurück gehen."
Hierzu sollen die folgenden Ausführungen, die dem 25jährigen Geburtstag des Bundesverbandes der klinik- und heimversorgenden Apothekern gewidmet sind, beitragen. Neben der Vorgeschichte des Verbandes wird genauer auf die letzten 25 Jahre eingegangen.
Vorgeschichte
In der Pharmaziegeschichte gilt als gesichert, dass die Ursprünge des Apothekerberufes im arabischen Kalifat zu suchen sind. Bei diesen ersten Apotheken handelte es sich allerdings noch um "Gemischtwarenläden", im Arabischen "Dakakin al-Sayadilah", in denen im 8./9. Jahrhundert unter anderem Gewürze, Kräuter und Parfüm feilgeboten wurden. Gleichzeitig existierten aber schon seit dem 9. Jahrhundert Hospitalapotheken, so etwa 872/73 in Kairo im Hospital des Ibn Tulun, 1156 in Damaskus und 1190 in Marrakesch. Allein aus der Aufgabenstellung einer solchen Apotheke, nämlich der Versorgung der im Hospital liegenden Kranken, ergibt sich, dass es sich bei diesen – im Unterschied zu den privat betriebenen "Dakakin al-Sayadilah" – um reine Medizinalapotheken handelte, die also am Beginn der Entwicklung des Apothekenberufes standen. Aufgrund der lokalen Nähe dürfte es bereits eine engere Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker gegeben haben, die aber noch nicht gleichberechtigt war. Während der Arzt ein wissenschaftliches Studium betreiben musste, absolvierte der Apotheker nur eine handwerkliche Ausbildung. Die Kompetenz des Pharmazeuten blieb vornehmlich auf galenisch-pharmazeutische Fragen begrenzt, die allerdings für Qualität und Wirkung der Arzneimittel von großer Relevanz waren.
Europäisches Mittelalter und die Frühe Neuzeit
Auch im europäischen Mittelalter übernahmen krankenhausversorgende Apotheker eine Vorreiterrolle. Die Belieferung mit Arzneimitteln erfolgte vornehmlich durch Kloster- oder Hospitalapotheker. Der St. Gallener Klosterplan aus dem Jahre 820 enthält neben einem "infirmarium" als Haus für kranke Mönche und einem "herbarius", dem Kräutergarten, auch ein "armarium pigmentorum", eine Art Apotheke, in der ein speziell ausgebildeter Mönch, der "frater apothecarius", tätig war. Zwar ist dieser Plan bekanntlich niemals realisiert worden, jedoch beeinflusste er als Ideal seiner Zeit den Aufbau weiterer Klöster und ihrer Apotheken.
Wenn auch, wie Rudolf Schmitz nachwies, keine Kontinuität zwischen Klosterpharmazie und städtischer Apotheke besteht, erwies sich doch gerade der Klosterapotheker dem Berufskollegen in der mittelalterlichen Stadt als überlegen. Als Angehöriger des Klerus war er des Lateinischen mächtig und unterschied sich damit von vielen Berufsangehörigen in den öffentlichen Apotheken, deren Lese- und Schreibfähigkeiten eingeschränkt waren. Kenntnisse der wissenschaftlichen Literatur, der Botanik und auch die räumliche Nähe zum "frater medicus" ermöglichten eine enge Zusammenarbeit zwischen Klosterärzten und -apothekern. Letztere übernahmen auch die Belieferung von Armen- und Siechenhäusern als Vorläufer der Altenheime und erfüllten damit karitative Aufgaben, die später von öffentlichen Apotheken fortgeführt wurden.
Ein ähnliches Profil besaßen auch die Apotheken verschiedener Spitalorden. Helmstädter erwähnt die 1498 bzw. 1679 gegründeten Apotheken des Heilig-Geist-Spitals zu Nürnberg und des Julius-Spitals Würzburg, die jeweils von einem Provisor geleitet wurden, als frühe Form der Krankenhausversorgung.
Krankenhausversorgung in der Neuzeit und neuesten Zeit
Im 18. und 19. Jahrhundert entstanden weitere Krankenhausapotheken, so beispielsweise in Bamberg und Hamburg. Das Profil dieser Apotheken wurde von zum Teil bedeutenden Pharmazeuten bestimmt wie etwa Johann Andreas Buchner (1783 – 1852), der 1809 die Leitung der Apotheke des Allgemeinen Krankenhauses München übernommen hatte. Für diese Stelle hatte man damals "ein fähiges und diesem wichtigen Geschäfte vollkommen gewachsenes Subject" gesucht und Buchner ausgewählt, der im Privatinstitut von Johann Bartholomäus Trommsdorff (1770 – 1837) in Erfurt eine wissenschaftliche Ausbildung erhalten hatte und sich demnach von den noch rein handwerklich ausgebildeten Berufskollegen unterschied. Buchner war nicht nur Verfasser zahlreicher Bücher, darunter des mehrbändigen Werkes "Inbegriff der Pharmacie", sondern auch Herausgeber der Zeitschrift "Repertorium für die Pharmacie". 1813 erstellte er einen Plan zum Ausbau der Zentralapotheke zu einer Lieferanstalt für "Präparate". Nach dem Vorbild des "Hallischen Waisenhauses" schlug er den Aufbau einer zentralen Arzneimittelherstellung und eines -verkaufs vor, um damit die Gesamtkosten für die Apotheke von 11.000 Talern zu decken. Die von ihm geplante "Centralapotheke" sollte solche Präparate an andere Apotheken liefern, die diese nicht selber herstellen konnten oder wollten, und die man bisher von Großhändlern oder Fabrikanten bezogen hatte, die im Unterschied zu den Apotheken keinerlei staatlicher Kontrolle unterlagen. Buchners Vorschlag zielte auf eine krankenhausversorgende Apotheke mit hoher Effektivität. Er stellte zugleich fest, dass Hospitalapotheken im Vergleich zu öffentlichen wirtschaftlich oft ineffizienter arbeiteten. Offenbar zeigte der Krankenhausvorstand nur ein geringes Interesse an einer größeren Wirtschaftlichkeit der Apotheke und lehnte Buchners Vorschlag ab.
Eine Beschreibung der Aufgaben in der Krankenhausversorgung zu Ende des 19. Jahrhunderts verdanken wir der Autobiographie von Conrad Stich (1864 – 1953). Stich, der 1893 die Leitung der Apotheke des städtischen Krankenhauses St. Jacob in Leipzig übernommen hatte, legte bereits ein Rezeptformelbuch an, das als Vorläufer der späteren Arzneimittellisten angesehen werden kann, um ein System in die häufig sehr heterogenen Arzneiverordnungen der Ärzte zu bringen. Er forderte die Kontrolle der Arzneimittelschränke auf den Stationen durch Apotheker und führte Fortbildungsveranstaltungen über Arzneimittel für Krankenhausmitarbeiter ein. Die Zukunft der Krankenhausversorgung sah er in einer engen Zusammenarbeit zwischen medizinischem und pharmazeutischem Personal. Der das Krankenhaus versorgende Apotheker war für ihn der Mittler zwischen beiden Tätigkeitsbereichen. Darüber hinaus bemühte sich Stich engagiert um die Erweiterung und Neugestaltung der Apotheke. Ferner befasste er sich intensiv mit wissenschaftlichen Fragen; fast 400 Veröffentlichungen stammen aus seiner Feder, darunter Studien zur Sterilisation von Ampullen, zur Herstellung weiterer Arzneimittel, aber auch zur Analytik und Toxikologie, zur Drogenkunde und zur pharmazeutischen Ausbildung. Sein 1904 erschienenes Werk "Bakteriologie, Serologie und Sterilisation im Apothekenbetrieb", von dem bis 1950 sechs Auflagen folgen sollten, wurde für mehrere Apothekergenerationen zu einem Standardwerk und trug zur wissenschaftlichen Begründung des sich allmählich formierenden Wissenschaftsgebietes Pharmazeutische Technologie bei. Besondere Aufmerksamkeit schenkte Stich der Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses. Die von ihm ausgebildeten 60 Praktikanten, häufig scherzhaft als "Stichlinge" bezeichnet, erhielten einen hervorragenden Unterricht, deren Grundzüge Stich in seinem "Leitfaden für den pharmazeutischen Unterricht" 1922 niederlegte.
1903 übernahm er als Inhaber die Kreuz-Apotheke in Leipzig, die er zu einer der modernsten Lehrapotheken seiner Zeit ausbaute. Die Konzession hatte Stich nicht zuletzt wegen seiner hervorragenden Leistungen als Krankenhausapotheker erhalten. Er erweiterte die Apotheke auf 25 Räume, wobei er – gestützt auf seine Erfahrungen als Krankenhausapotheker – eine Krankenhausversorgung ein- und Untersuchungen für die Kliniken durchführte.
Versorgungs- und Liefermodelle im 19. und 20. Jahrhundert
Die herausragenden Leistungen solcher Krankenhausapotheker dürfen indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Versorgung der Kliniken in Deutschland nicht flächendeckend durch eigene Apotheken erfolgte. Die zunehmende Medikalisierung im 19. und 20. Jahrhundert hatte zwar zur Gründung zahlreicher neuer Krankenhäuser geführt, jedoch erhielten nur wenige eine eigene Apotheke. So gab es sogar Universitätskliniken, wie die in Greifswald, die erst nach 1950 eine eigene Offizin erhielten. Auch das Universitätsklinikum Kiel besitzt bis heute keine eigene Apotheke.
Für die Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern gab es neben dem der eigenen Apotheke drei Modelle:
Kleinere Kliniken besaßen Dispensieranstalten, die von einer Apothekenschwester, häufig einer Diakonisse, geleitet wurden. Der Dichter und Romancier Theodor Fontane (1819 – 1898) schildert in seiner Autobiographie den Unterricht zweier Diakonissen im Krankenhaus Bethanien, den er mit Hilfe einiger weniger kleiner Zettel durchführte: "Diese Notizen enthielten mein Programm, nach dem ich vorhatte zunächst von Pharmakologie zu sprechen und daran anschließend, und zwar am ausgiebigsten, von Chemie. Botanik sollte nur gestreift, Mineralogie noch leiser berührt werden. Physik fiel aus guten Gründen aus. Es ging alles ganz vorzüglich, was an dem guten Willen und der großen Gelehrsamkeit meiner Schülerinnen lag. Aber ein bestimmtes Verdienst kann ich mir doch auch selber zuschreiben und zwar das Verdienst, daß ich selber so wenig wußte. Das ist, in solchem Falle wie der meinige war, immer ein großer Segen. Je weniger man weiß, je leichter ist es, das was man zu sagen hat, in Ordnung und Übersichtlichkeit zu sagen." Wie Fontanes Bericht zeigt, war die Ausbildung der Apothekenschwestern, verglichen mit der von Apothekern, bestenfalls zweit- oder drittrangig, so dass demzufolge auch die Versorgung durch Dispensieranstalten zweit- oder gar drittklassig gewesen sein dürfte.
Eine zweite Möglichkeit stellte die Belieferung des Krankenhauses durch öffentliche Apotheken dar; in Städten mit mehreren Apotheken wechselten sich diese häufig ab; in ähnlicher Weise erfolgte auch die Versorgung der Armen und Siechen.
Die dritte Möglichkeit bildete die enge Bindung des Krankenhauses an eine öffentliche Apotheke, ein Modell, das sich bis heute erhalten hat.
1983: Beginn der Verbandsgeschichte
1983 erfolgte die Gründung des Bundesverbandes krankenhausversorgender Apotheker, und dies bedeutet 25 Jahre geregelte Versorgung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken. Um dies zu verstehen, muss man den Blick auf die Zeit vor der Gründung des Vereines richten. Gemäß dem Apothekengesetz von 1960 durften Krankenhausapotheken nur Krankenhäuser desselben Trägers mit Arzneimitteln beliefern. Der Anzahl von 3574 Krankenhäusern standen 1970 jedoch nur 304 eigene Apotheken gegenüber, das heißt, weniger als 10% verfügten über eine eigene Offizin. Neben diesen Vollapotheken und den immer noch existierenden Dispensiereinrichtungen gab es so genannte Versandapotheken wie die Hirsch-Apotheke Bremen, die Marien-Apotheke Göttingen oder die Jordan-Apotheke Biberach. Sogar 39 Krankenhäuser mit über 1000 Betten wurden von solchen Versandapotheken beliefert.
Weg von der Versandapotheke
Die Versandapotheken unterschieden sich deutlich von den heutigen krankenhausversorgenden Apotheken, denn ihre wichtigste Aufgabe war es, Rechnungen der Industrie an die Krankenhäuser weiterzuleiten. Streng genommen gab es also gar keine Versorgung, sondern nur einen Versand, weil die Ware die Apotheke körperlich in vielen Fällen gar nicht passierte. Dies hatte Auswirkungen auf die Qualität; so erfolgten Lieferungen nicht immer korrekt, und auch eine Pflege der Waren fehlte. Für die Versorgung von Krankenhäusern durch öffentliche Apotheken gab es keine gesetzlichen Vorschriften. Auch die Umgrenzung des Lieferbereiches fehlte, denn der Bezug von Arzneimitteln war auch aus Apotheken möglich, die teilweise mehrere 100 km vom Krankenhaus entfernt lagen. Dadurch kam es nicht selten zu Lieferverzögerungen, weshalb in Notsituationen die Krankenhäuser auf öffentliche Apotheken im Einzugsbereich angewiesen waren. Auf den Stationen gab es keine Kontrolle der verfallenen und verbrauchten Arzneimittel. Ebenso fehlte eine einheitliche Preispolitik.
Verbesserte Arzneimittelsicherheit auf Station
Die 7. Änderung des Apothekengesetzes 1980 beendete, wie Walter Schneider 2003 feststellte, diesen "unerträglichen Zustand" und brachte "den Apotheker ‚ad personam’ ins Krankenhaus [...], um so pharmazeutisches Wissen und Sachverstand und Qualität vor Ort zu garantieren wie auch die Sicherheit im Umgang mit Medikamenten." Die Gesetzesnovelle trug entscheidend zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit auf den Stationen bei. Ihre Verabschiedung war, wie Schiedermair und Pieck darlegen, ein schwieriger Vorgang und das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen und Beratungen in drei Wahlperioden des Bundestages. Anfang 1975 hatte sich die Bundesregierung entschlossen, die Ergänzung des Apothekengesetzes zu betreiben. Am 6. November 1975 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen" vom Bundestag behandelt. Im Mittelpunkt der Änderungen stand § 14, der den Wegfall der Dispensieranstalten und eine Erweiterung des Aufgabenbereiches der Krankenhausapotheken vorsah.
Kampf um Gleichberechtigung
Zur Versorgung von Krankenhäusern ohne eigene Apotheke war der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Krankenhausapotheke vorgesehen. Krankenhausbeliefernde Offizinapotheken sollten hingegen keine Verträge abschließen, was eine schlechtere Qualität der Arzneimittelversorgung der betreffenden Krankenhäuser durch diese Apotheken bedeutet hätte, da strenggenommen nur Krankenhausapotheken eine Versorgung durchführten, während die öffentlichen Apotheken hingegen nur belieferten. Das Ministerium war offenbar an einer Gleichbehandlung nicht interessiert. Den Krankenhausapothekern hätte dies aber ermöglicht, später einen Antrag zu stellen, diese drittklassige Versorgung abzuschaffen.
Das Gesetzgebungsverfahren konnte in der 7. Wahlperiode nicht mehr zum Abschluss gebracht werden; eine neue Gesetzesinitiative erfolgte in der 8. Wahlperiode. Der federführende Ausschuss führte am 12. Februar 1979 in einer nicht öffentlichen Sitzung eine ausführliche Anhörung von Staatsrechtlern, Verbändevertretern – darunter auch der ABDA – und anderen Sachverständigen durch, die wesentlich zur endgültigen Fassung der Novelle beitrugen. Der Bundestag beschloss nach letzter Lesung am 22. Mai 1980 das Gesetz, das am 9. August 1980 in Kraft trat.
Der Bezug von Arzneimitteln aus öffentlichen Apotheken unterlag aber erst ab dem 1. Januar 1983 uneingeschränkt den neuen Vorschriften des § 14. Wie Schneider feststellte, gab es damals rund 600 Apotheker und Apothekerinnen, die schriftliche Versorgungsverträge abschlossen, in denen sie sich verpflichteten, "sämtliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren zu liefern, die das Krankenhaus bestellte." Das Krankenhaus seinerseits bezog seine Arzneimittel nur bei dieser Apotheke. Die Lieferung erfolgte nach Bedarf, in der Regel alle zwei Tage. Zugleich gab es eine umfangreiche Überwachung durch die Versorgungsapotheke, wie es im Anhang zum § 14 heißt: "Der Apotheker überprüft persönlich oder durch einen beauftragen Apotheker, der hauptberuflich zum Personal seiner Apotheke gehört, die Arzneimittelvorräte des Krankenhauses, nach Maßgabe der Apothekenbetriebsordnung. Hierbei achtet er insbesondere auf die einwandfreie Beschaffenheit und die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Arzneimittel."
Die Prüfpflicht des Apothekers erstreckte sich auf alle in den Stationen und anderen Teileinheiten des Krankenhauses vorrätig gehaltenen Arzneimittel. Die Beratungsfunktionen umfassten unter anderem die Mitarbeit in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses, die Arzneimittelinformation und -dokumentation, die Beratung der Ärzte und die Erfassung und Auswertung der Daten des Arzneimittelverbrauchs.
Zusammenschluss der Verbände zum BVKA
Im süddeutschen Raum wurden die krankenhausversorgenden Apotheker mit Unterstützung der Sanacorp durch Krankenhausapotheker in diese neuen Aufgaben eingeführt. Der von Walter Schneider und Hans Kunkel gegründete Verband der krankenhausversorgenden Offizinapotheker engagierte sich von Anfang an für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Als diese Apotheker von den Trägern der Krankenhäuser preislich unter Druck gesetzt wurden, gründeten sie den Einkaufsring, um als Großabnehmer ihre Waren zu günstigeren Preisen erwerben zu können.
Daneben existierte noch ein Verband der ehemaligen Versandapotheker, die ursprünglich an der gesetzlichen Neuregelung nicht interessiert waren. Die Einsicht, dass die kleine Berufsgruppe der krankenhausversorgenden Apotheker auf Dauer nicht zerstritten sein durfte, führte jedoch 1985 zur Vereinigung beider Verbände. Walter Schneider und Dr. Peter Homann wurden sich schnell einig, und der neue Vorstand war nun paritätisch besetzt. Die Hauptaufgabe des neuen Verbandes bestand in der Interessenvertretung nach innen und außen. Zur Betreuung der Mitglieder gehörte die Hilfe bei der Gestaltung der Versorgungsverträge und die Fort- und Weiterbildung.
Was der BVKA bewirkt hat
Aus der Sicht des Historikers sollen nur einige Schwerpunktaufgaben aus der 25jährigen Geschichte genannt werden:
Eine besondere Herausforderung stellte die Wiedervereinigung dar: In der DDR erfolgte die Versorgung der Krankenhäuser überwiegend durch eigene Apotheken, selbst bei sehr kleinen Krankenhäusern. Nach der "Wende" wollten nun auch einige öffentliche Apotheken Versorgungsverträge abschließen, wozu sie Unterstützung benötigten.
Seit Mitte der 1990er Jahre kämpfte der Verband gegen den so genannten "Grauen Markt", an dem jedoch nicht nur krankenhausversorgende Apotheken, sondern auch Krankenhausapotheken und Krankenhausapotheker ad personam beteiligt waren.
Seit 2000 entwickelte sich der Verband in stärkerem Maße zu einem politisch agierenden; mit aller Vorsicht kann der Historiker hier konstatieren, dass im Unterschied zu anderen kleinen Verbänden, die häufig nur mit sich selbst beschäftigt sind, sich der BVKA zunehmend zutraut, seine Interessen gegenüber der ABDA, der Gesetzgebung und den Ländern zu vertreten.
2002 wurde eine neue Heimverordnung erlassen; auf Vorschlag von Dr. Dieter Steinbach öffnete sich der Verband nun auch für heimversorgende Apotheken, und im Beirat und Vorstand sind nun auch heimversorgende Apotheken vertreten. Qualität, Sicherheit und pharmazeutischer Sachverstand sollen auch in die Arzneimittelversorgung der Alten- und Pflegeheime eingebracht werden.
Nicht selten zeigt sich, dass krankenhausversorgende öffentliche Apotheken häufig kostengünstiger arbeiten als Krankenhausapotheken. Letztere bekommen ihre Investitionen gestellt, während krankenhausversorgende Apotheker selber dafür aufkommen müssen. Die Professoren Dr. Thomas Wilke und Dr. Kai Neumann vom Institut für Pharmakoökonomie und Arzneimittellogistik in Wismar bestätigen, dass die Kosten für die Krankenhausapotheken, würde man die Sachkosten mit berücksichtigen, keinesfalls unter denen der ambulanten Apotheken lägen. Sie bescheinigen aber auch eine Gleichwertigkeit der Versorgung. Einen weiteren Vorteil bilden die persönlichen Kontakte zwischen Apotheke und Krankenhaus, die bei weiter entfernten Krankenhausapotheken fehlen.
Mit aller Vorsicht kann eingeschätzt werden, dass die Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln durch die Konkurrenz der krankenhausversorgenden Offizinapotheken besser geworden ist. Verständlicherweise gibt es Ressentiments zwischen ADKA und BVKA; die ADKA vertritt bis heute die Ansicht, dass nur Krankenhausapotheken eine qualitativ hochwertige Versorgung des Krankenhauses garantieren. Letztendlich ist dies aber eine Frage des persönlichen Engagements. Ein Vorteil ist sicherlich, dass der krankenhausversorgende Apotheker nicht in die Hierarchie des Krankenhauses eingebunden, demzufolge nicht weisungsgebunden ist und freier seine Meinung in der Arzneimittelkommission äußern kann.
Im Sinne der bestmöglichen stationären Versorgung sollte es aber ein Miteinander der krankenhausversorgenden Apotheker und Krankenhausapotheker geben. Einen Anfang bildet die gemeinsame Weiterbildung zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie. Andere Aufgaben wie die Verblisterung, der Kampf gegen Versandhandel und der Ausbau von Pharmaceutical Care sollten gemeinsam organisiert werden.
Resümee
Der krankenhausversorgende Apotheker repräsentiert gewissermaßen den Urtyp des Apothekers als Heilberuf. In seiner Tätigkeit nahm die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker von Anbeginn einen wichtigen Platz ein. Im Unterschied zur Zeit vor der Gründung des BVKA, wo es neben der Versorgung von Krankenhäusern durch eigene Apotheken auch eine weniger qualifizierte Belieferung gab, garantiert der BVKA gestützt auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen ein einheitliches Niveau. Dieses wird auch durch Fort- und Weiterbildung sowie organisatorische und wirtschaftliche Fähigkeiten der krankenhausversorgenden Apotheker erreicht. Die Zusammenarbeit mit diesen Apotheken bietet dem Krankenhaus hohe Planungssicherheit und eine wirtschaftliche Arzneiversorgung. Der Verband ist auch für die schwierige wirtschaftliche Situation im Gesundheitswesen und eine mögliche Gefährdung des Systems – durch die Aufhebung des Fremdbesitzverbots und die Abschaffung der "ortsnahen Versorgung aus einer Hand" – gerüstet, und wird die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und den anderen Verbänden vertreten. Größere Erfolgschancen bestehen hier indes, wenn BVKA, ADKA und ABDA geschlossen auftreten.
Abschließend soll ein Zitat des leitenden Chefarztes des Allgemeinen Krankenhauses St. Georg, Prof. Dr. Karl August Theodor Deneke (1860 – 1954), stehen, der 1925 anlässlich des 100. Geburtstags seiner Klinik etwas anmerkte, was auch heute seine Aktualität noch nicht verloren hat: "Die Not der Zeit bedroht auch unsere sozialen Fürsorgeeinrichtungen und mit ihnen unsere Krankenanstalten und unsere Wissenschaft des Helfens und des Heilens. Möchten unserem Vaterlande und unserer Vaterstadt immer die Staatslenker beschieden sein, die uns wenigstens vor dem Verlust der edelsten Güter unserer deutschen Kultur bewahren!"
Literatur beim Verfasser
Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr. Ch. Friedrich
Institut für Geschichte der Pharmazie
Roter Graben 10
35032 Marburg
Impressum Apotheke und Krankenhaus Informationen des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA e. V.) zur Klinik und Heimversorgung Herausgeber: Klaus Grimm, Wesseling im Auftrag des BVKA e. V. Redaktion: Dr. Doris Uhl, Stuttgart BVKA-Geschäftsstelle: Ursula Grasy Hans-Lorenser-Str. 89079 Ulm/Donau Tel. (07 31) 40 15-9 55 E-Mail: U.Grasy@sanacorp.de |
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