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Koalition streitet um Gegenfinanzierung
Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten im Februar im Fall eines privat Versicherten entschieden, dass eine Krankenversicherung auf Sozialhilfeniveau zum steuerfreien Existenzminimum gehört und deshalb steuerfrei gestellt werden muss. Wegen der enormen finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte wurde dem Gesetzgeber bis Anfang 2010 Zeit gelassen, das Urteil umzusetzen. Steinbrück zufolge kommen auf den Fiskus durch die Umsetzung Mindereinnahmen zwischen zwei bis sechs Milliarden Euro zu. "Das werden wir zum Teil durch neue Einnahmen bei den oberen Einkommen wieder hereinholen", sagte er der "Bild"-Zeitung (Ausgabe vom 14. Juli). Dass man im Bundesfinanzministerium (BMF) bereits begonnen hat, Ideen für ein Modell zu sammeln und zu prüfen, bestätigte zu Wochenbeginn auch Ministeriumssprecher Torsten Albig. Ein fertiges oder gar abgestimmtes Modell gibt es jedoch noch nicht. Albig betonte, dass man bei der Erarbeitung im BMF darauf achten werde, dass es nicht nur zu einer Entlastung im oberen Einkommenssegment kommt, wie es das Urteil nahe lege. Auch für Normalverdiener sollten Entlastungen generiert werden.
Union: Leistungsträger nicht bestrafen
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, die Koalition werde erst nach der Sommerpause über die Folgen des Krankenkassen-Urteils des Bundesverfassungsgerichts beraten. Die Botschaft des Urteils heiße "Entlastung", betonte er. Dies sei die Basis, auf der die Union verhandeln werde. Unionsfraktionsvize Michael Meister (CDU) sprach von "typisch sozialdemokratischen Reflexen" und versprach sich dafür einzusetzen, "die Leistungsträger der Gesellschaft zu motivieren und sie nicht zusätzlich zu bestrafen". Die Steuerausfälle sollten seiner Ansicht nach vor allem über Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt gegenfinanziert werden. Auch aus der CSU kamen kritische Töne. Der Vorsitzende der Mittelstandsunion Hans Michelbach (CSU) sagte, Steinbrücks Vorhaben widerspreche dem Geist des Gerichtsurteils, die Bürger zu entlasten. Unterstützung in der Union findet dagegen offenbar der Plan Steinbrücks, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht nur auf privat, sondern auch auf gesetzlich Versicherte anzuwenden.
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