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Linke will Cannabis als Medizin
Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Einnahme von Cannabis bei einer Reihe von chronischen Erkrankungen eine Linderung von Begleiterscheinungen und Symptomen bewirke. Dies gelte etwa für Krebs, HIV/Aids, Hepatitis C, multiple Sklerose, Epilepsie, Asthma oder Grüner Star. Bislang zählt Cannabis allerdings zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Auch das synthetische Cannabis-Präparat Dronabinol ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen und wird damit auch nicht von den Kassen erstattet. Nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es zwar möglich, betroffenen Patienten eine Ausnahmegenehmigung nach dem Betäubungsmittelgesetz zu erteilen. Jedoch gibt sich das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hier sehr restriktiv – bislang wurde erst zwei Patienten eine solche Genehmigung erteilt. Aus Sicht der Linken ist dies "keine befriedigende Lösung".
Die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, lehnt das Ansinnen der Linken ab. Sie betonte, dass nach Auffassung des Gesundheitsministeriums und des BfArM der therapeutische Nutzen einer Behandlung mit Cannabis nicht erwiesen sei – im Gegensatz dazu seien die Risiken der Einnahme längst bekannt. "Cannabis ist keine Spaßdroge", so Eichhorn. Sie verwies darauf, dass hierzulande 220.000 vorwiegend junge Menschen abhängig seien. Von den zwei Personen, die bisher eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM erhielten, habe eine die Behandlung vorzeitig abgebrochen. Von der anderen Person liegen laut Eichhorn keine Auskünfte vor. Statt Cannabis zur medizinischen Verwendung zuzulassen, müsse die Präventionsarbeit vor allem an Schulen und in Vereinen ausgebaut werden, um den Einstieg junger Menschen in die Sucht zu verhindern.
Die Fraktion der Grünen hatte Ende letzten Jahres einen ähnlichen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser wurde in den Gesundheitsausschuss überwiesen – doch seitdem ist es um ihn still geworden. Aussicht auf Erfolg dürften beide Oppositions-Anträge nicht haben.
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