DAZ aktuell

Rabattverträge mit Sachverstand und Mut umsetzen

MERAN (bra). Hinweise wird es geben, nicht aber Listen, die Entscheidungen im Einzelfall ersetzen können – so BAK-Präsidentin Magdalene Linz zur Forderung, die Berufsorganisationen sollten ein "pharmazeutisches Kochbuch" vorlegen, wann und wie pharmazeutische Bedenken gegen die bevorzugte Abgabe eines Rabattvertragsarzneimittels ins Feld geführt werden können.

In ihrer Eröffnungsrede zum Meraner BAK-Fortbildungskongress bekräftigte Linz am letzten Sonntag, dass die Berufsorganisationen unverändert im Grundsatz weiter das Instrument der Rabattverträge unterstützen. Hätte man die Bereitschaft dazu nicht schon im Vorfeld des GKV-WSG der Politik signalisiert, "hätten wir jetzt" – anstelle der Festpreise – "Höchstpreise auf den Abgabepreis von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln". Begrüßenswert sei die im am 1. April in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrag geschaffene Möglichkeit, dass von der Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels abgesehen werden darf, wenn "aus der Sicht des Apothekers im konkreten Einzelfall pharmazeutische Bedenken dem entgegenstehen". Es sei nunmehr also möglich, pharmazeutischen Sachverstand in die Arzneimittelauswahl einzubringen. Das fordere allerdings Mut – und die Bereitschaft, im Konfliktfall auch einmal die Bedenken gegenüber einer Krankenkasse zu verteidigen. Beim Vorbringen von Bedenken dürfe man allerdings auch "nicht überziehen". Pauschale Listen, in welchen Fällen Bedenken geltend gemacht werden können, könne es nicht geben. Wichtig sei, sich im Apothekenteam darauf zu verständigen, wie im Grundsatz vorzugehen ist. Hilfen dazu böten die Fachpresse (siehe Beitrag zum Austausch von Levothyroxin in DAZ Nr. 41/2007, S. 42f und zum Opioid-Austausch in DAZ Nr. 12/2008, S. 59f) und eine unlängst veröffentlichte – "allerdings kritische" – Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DAZ Nr. 18/2008, S. 30f).

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