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BVKA zwischen Hoffen und Bangen
Bis Juli 2005 galt in Deutschland für die Arzneimittelversorgung das sogenannte Regionalprinzip, nach dem Krankenhäuser nur mit solchen externen Apotheken einen Versorgungsvertrag abschließen konnten, die ihren Sitz in derselben Stadt oder im selben Kreis wie die Klinik hatten. Schon 2003 wurde diese Regelung durch die Europäische Kommission beanstandet, sie sah darin eine rechtswidrige und wettbewerbsbehindernde Regelung zulasten ausländischer Apotheken. Daraufhin hatte der Bundestag eine Änderung des § 14 beschlossen, nach der seit Juli 2005 auch eine ausländische, in Europa angesiedelte Apotheke deutsche Kliniken unter bestimmten Voraussetzungen mit Arzneimitteln versorgen darf. Zu diesen Voraussetzungen zählen eine unverzügliche Notfallversorgung und die Sicherstellung der umgehenden persönlichen Beratung des Klinikpersonals durch einen Apotheker. Das hat die Europäische Kommission nicht zufriedengestellt. Sie ist der Ansicht, dass die Regelungen einem versteckten Regionalprinzip gleichkommen und wertet sie als Verstoß gegen den freien Warenverkehr. Sie seien nicht europarechtskonform. Das führte zu der zurzeit anhängigen Vertragsverletzungsklage beim Europäischen Gerichtshof. Am 10. April 2008 hat nun der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Yves Bot, in seinem Schlussantrag für eine Abweisung der Klage plädiert. Er sieht zwar in den Regelungen des § 14 ApoG auch eine Einschränkung des freien Warenverkehrs im Sinne des europäischen Rechts. Er hält sie aber aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls für gerechtfertigt. Jetzt wird spekuliert, ob der Europäische Gerichtshof dem Antrag des Generalanwalts folgen wird oder nicht. Dr. Klaus Peterseim, 1. Vorsitzender des BVKA äußerte in seinem berufspolitischen Bericht anlässlich der BVKA-Mitgliederversammlung am 6. Mai 2008 in Bad Homburg die Hoffnung, dass der EuGH die Klage abweisen wird. Die Auffassung des Generalanwalts sei zwar für den EuGH nicht bindend, er folge erfahrungsgemäß aber ganz überwiegend den Anträgen des Generalanwalts.
Lutz Tisch, Geschäftsführer Apotheken-, Arzneimittel- und Berufsrecht der ABDA, war hier weniger optimistisch. Die Statistik, nach der in 80 bis 85 Prozent nach den Vorstellungen des Generalanwalts entschieden werde, so Tisch bei dem Symposium des BVKA am 7. Mai 2008 in Bad Homburg, gelte im Falle der Apotheken nicht. Bislang seien hier die Entscheidungen des EuGH immer von den Vorstellungen des Generalanwalts abgewichen. Mit dem Urteil des EuGH wird im Herbst 2008 gerechnet. Sollte die Klage abgewiesen werden, dann wäre nach Ansicht Peterseims eine große Gefahr für den Weiterbestand des bestehenden Krankenhaus-Versorgungssystems abgewendet. Wenn nicht, werde das System der ortsnahen Versorgung ersetzt durch einen rüden Versandhandel. Kontrolle und Beratung vor Ort hätten dann nur noch eine Alibifunktion.
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