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DAZ aktuell
Generikahersteller offen für Großhandels-Fixzuschlag
Aus Sicht des Generikaverbandes sind die mittelständische Generikaindustrie und die pharmazeutischen Großhändler Partner, die gemeinsam die Grundlagen für Wettbewerb und damit Wirtschaftlichkeit schaffen. Gemeinsam stellten sie sicher, dass alle angebotenen Arzneimittel kurzfristig auch verfügbar sind. Anders als Großkonzerne könne die mittelständische Industrie allein durch Direktbelieferung der Apotheken die flächendeckende Verfügbarkeit ihrer Produkte nicht gewährleisten.
Fixzuschläge gesondert ausweisen
Einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung werde man sich daher nicht verschließen, erklärte vergangene Woche Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes. Diese Änderung müsse jedoch "intelligent erfolgen". Insbesondere müsse dabei die Gelegenheit genutzt werden, Transparenz herzustellen. Die Honorierung "der für die Allgemeinheit enorm wichtigen Dienstleistungen von Apotheke und Großhandel" solle gesondert vom reinen Herstellerpreis im Wesentlichen über Festzuschläge und damit unabhängig vom Wert des distribuierten Arzneimittels erfolgen. Diese Honorare sollten nicht mehr Teil des Arzneimittelpreises sein. Da sich gerade preisgünstige Arzneimittel durch solche Fixzuschläge für die Handelsstufen verteuerten, müsse der Staat aber darauf achten, zeitgleich Festbeträge, aber auch bestehende Rabattverträge, genauso verbindlich per Gesetz oder Verordnung anzupassen.
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