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"Es muss keinen Nachteil für Apotheken geben"

FRANKFURT (diz). Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels überraschte vor einigen Wochen mit der Vorstellung eines Kombimodells. Ähnlich wie bei der Apothekerhonorierung möchte der Großhandel als Honorar einen Fixaufschlag und einen prozentualen Aufschlag pro Packung. Hintergrund ist ein ruinöser Preiswettbewerb, ein zunehmendes Direktgeschäft und daraus folgend eine nicht mehr ausreichende Gewinnbasis. Da der Fixaufschlag nicht rabattfähig ist, sondern nur der prozentuale, kamen Befürchtungen aus Apothekerkreisen, dass mit diesem Modell große Rabattkürzungen auf sie zukommen. Wir sprachen mit Dr. Thomas Trümper, Vorsitzender des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels – Phagro – e. V., welche Auswirkungen das Modell auf die Apotheken hat.

DAZ: Herr Dr. Trümper, für die Apotheker kamen die Vorschläge aus dem pharmazeutischen Großhandel, die Arzneimittelpreisverordnung für den Großhandel abändern zu wollen, überraschend. Welche Überlegungen führten zu diesem Vorstoß?

 

Trümper: Wir haben schon seit zwei Jahren auch nach außen mehrfach kommuniziert, dass mit dem zunehmenden Direktgeschäft ein Problem auf den Großhandel zukommt. Ursprung ist das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004, das die Großhandelsspanne um die Hälfte gekürzt hat. Gleichzeitig gewährte man den Apothekern mit den 8,10 Euro ein neues Honorarsystem, mit dem sie nach Auffassung des Ministeriums auskommen können.

Ziel des Gesundheitsministeriums war es, dass es keine Rabatte mehr im Markt gibt, die nicht beim zahlenden "Kunden", sprich den Krankenkassen und Patienten ankommen. Also sollte auch der Großhandel nach der Vorstellung des Gesetzgebers den Apotheken in Zukunft keine Rabatte mehr gewähren. Aber: Wir bewegen uns in einem freien Markt, Rabatte sind nicht verboten. Wir sehen, dass sich da heute unter dem Wettbewerbsdruck wieder einiges getan hat.

DAZ: Warum passt ihre Spanne heute nicht mehr? Zu hohe Rabatte sind das eine …

 

Trümper: Obwohl die Arzneimittelpreisverordnung schon recht kompliziert aufgebaut ist, kann sie doch nicht alle Feinheiten des Marktes erfassen. Wir Großhändler handeln mit Produkten, die wenige Cent kosten, aber auch mit Produkten, die mehrere hundert Euro teuer sind. Hinzu kommen Produkte, die unterschiedlich in der Handhabung sind, beispielsweise Betäubungsmittel oder kühlpflichtige Arzneimittel. Deren Mengen haben in den letzten beiden Jahren um rund 250 Prozent zugenommen. Dies sind Fakten, die in der Mischkalkulation einer Arzneimittelpreisverordnung untergehen. Einige dieser steigenden Kosten konnten wir bisher durch Ausschöpfen von Rationalisierungsreserven auffangen. Aber bei den äußerst niedrigpreisigen Arzneimitteln, die nur wenige Cent kosten, zwingt uns die aktuelle Arzneimittelpreisverordnung zu dem Kuriosum, dass der Großhandel in die Apotheke zu einem Preis liefern muss, zu dem er quasi selbst einkauft.


DAZ: Das heißt, die billigen Arzneimittel verursachen nur Kosten …

 

Trümper: Ja, und das merken seit einiger Zeit auch die Hersteller hochpreisiger Medikamente. Sie sagen: wenn es Ziel der Gesundheitspolitik ist, preiswerte Arzneimittel weiter zu fördern, dann sehen wir nicht ein, mit den Margen unserer Präparate die billigen Produkte zu finanzieren und so alleine den sehr komfortablen Apparat des pharmazeutischen Großhandels mit allen Vorteilen aufrechtzuerhalten. In Einzelgesprächen mit Firmen wurde dem Großhandel immer wieder signalisiert, man erwarte, dass preiswerte Produkte nicht mehr geführt würden, andernfalls wolle man reagieren.

Wir auf der Seite des Großhandels argumentieren: Wir haben eine Selbstverpflichtung im Sinne einer Vollversorgung gegenüber den Apotheken; das wollen wir auf keinen Fall aufgeben. Wir können keine Rosinenpickerei betreiben. Also mussten wir uns daher mit der Arzneimittelpreisverordnung auseinandersetzen und eine Anpassung anstreben.


 

DAZ: Vernünftig, aber das Direktgeschäft legte trotzdem in den letzten Monaten kräftig zu …

 

Trümper: Das stimmt, die Industrie wollte nicht so lange warten und begann systematisch die teuren Produkte vom Großhandel abzuziehen und direkt auszuliefern. Ihre Argumentation: Für die Margen, die der Großhandel bekommt, könne man den Direktvertrieb auch selbst organisieren. Mittlerweile ist der Direktvertrieb insgesamt auf über 17 Prozent angestiegen. Im Rx-Bereich allein sind es knapp 15 Prozent mit zweistelligen Steigerungsraten in den letzten Monaten.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) 2006 die Naturalrabatte verboten und die Barrabatte auf die Großhandelsspanne beschränkt. Mit dem GKV-WSG wurde dann den pharmazeutischen Unternehmern aufgegeben, einen einheitlichen Abgabepreis zu garantieren. Damit hat man unbeabsichtigt – man hat es erst später gemerkt – den pharmazeutischen Großhandel benachteiligt. Denn der Hersteller liefert im Direktvertrieb in die Apotheke zum selben APU, zu dem er auch den Großhandel beliefert. Er kann, da er seinen Preis selbst festlegt, Logistikkosten in seinen Preis einrechnen, während sie der Großhandel aus seiner Spanne finanzieren muss. Das sehen wir als Ungleichbehandlung einer ganzen Branche.

Das waren für den Phagro die Beweggründe, ein Konzept zu entwickeln, wie man die Arzneimittelpreisverordnung so gestalten kann, dass Großhandelsleistungen gerechter auf alle Produkte verteilt werden und das Direktgeschäft für die Hersteller unattraktiv wird.


DAZ: Wie genau wollen Sie mit Ihrem neuen Modell dem entgegensteuern?

 

Trümper: Wir meinen, dass es sinnvoll ist, wenn zumindest die preiswerten Produkte in ihrer Großhandelsmarge den Kostenanteil tragen, der zu den Mindestlogistikkosten gehört. Aus den von den Phagro-Mitgliedern zur Verfügung gestellten und vom Verband neutral ausgewerteten Daten wissen wir, dass sich die reinen Handlingskosten des Großhandels pro Packung auf 93 Cent belaufen. Daher haben wir mit unserem Vorschlag diese 93 Cent ins Spiel gebracht. Diese Mindestkosten, die aufzuwenden sind, um die Vollversorgung für die Apotheke und damit für den Patienten aufrecht zu erhalten, können nicht rabattfähig sein. Das muss ein Basisbetrag sein.


DAZ: Ihr Modell sieht aber noch einen prozentualen Aufschlag vor …

 

Trümper: Natürlich sind auch in Abhängigkeit vom Wert die Handlingskosten unterschiedlich: Lagerkosten, Vorfinanzierung, Bruch von Packungen etc. sind höher bei teureren Arzneimitteln. Daher schlagen wir noch zusätzlich einen prozentualen Aufschlag von drei Prozent auf den APU vor. Während die 93 Cent ein Fixaufschlag sind, sind diese drei Prozent dann im Wettbewerb weiterhin rabattfähig. Der Festsatz von 93 Cent muss allerdings auch für die Hersteller gelten, d. h., der Hersteller muss im Direktvertrieb an die Apotheke diese 93 Cent pro Packung berechnen. Nur dann ist der Wettbewerb wieder gleich.


 

DAZ: Jetzt taucht die Frage auf, ob der Großhandel über diesen Weg den Apotheken die Rabatte kürzen will?

 

Trümper: Nein, denn dieser rabattfähige Aufschlag von drei Prozent auf den APU entspricht in der Summe etwa dem, was der Großhandel heute an Rabatten insgesamt gibt. Rein rechnerisch gibt es also keinen Nachteil. Auf der anderen Seite muss man anmerken, dass die Ertragssituation im pharmazeutischen Großhandel verheerend ist. Mit der jetzigen Situation kann der vollversorgende pharmazeutische Großhandel nicht mehr überleben.


 

DAZ: Also, Ihr Modell soll dazu dienen, wieder Wettbewerb herzustellen und das Direktgeschäft zurückzudrängen, um auch in Zukunft einen leistungsfähigen Großhandel für die Apotheke zu erhalten.

 

Trümper: Das ist richtig. Unser Ziel mit der Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ist es, wieder alle Produkte in die Belieferung durch den pharmazeutischen Großhandel zu bekommen. Man kann dies dadurch erreichen, dass wir einen Fixaufschlag auf die Billigprodukte erheben und die teuren Produkte im Preis etwas reduzieren. Wir haben es so berechnet, dass es nahezu eine Nullrunde für den Großhandel ist. Wir sind dabei auf die damals vom Ministerium zugestandene Marge von 6,34 Prozent gegangen. Ungesunde Rabattauswüchse zulasten der Allgemeinheit werden mit diesem neuen Modell nivelliert – das kann nur im Interesse der gesamten Apothekerschaft sein.


DAZ: Vielen Dank für das Gespräch.

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