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dm-Urteil – mit Pharma-Punkt und Kom(m)a?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14. März in letzter Instanz entschieden, dass die Drogeriemarktkette dm in ihren Filialen Arzneimittel ausgeben darf. In den dm-Filialen sollen an sogenannten "Pharma-Punkten" Rezepte und Arzneimittelbestellungen gesammelt und an eine Versandapotheke in den Niederlanden weitergeleitet werden und die gelieferten Medikamente nach einigen Tagen vom Patienten dort wieder abgeholt werden.

ADEXA bedauert diese Entscheidung. Deren Begründung, wonach die Auslieferung bestellter Arzneimittel in einer Abholstation eine mittlerweile verbreitete Form des Versandhandels sei, ist für ADEXA nicht nachvollziehbar. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimitteln endet nicht beim Versand, sondern betrifft ebenso die Lagerung und die gewissenhafte Übergabe an die Patienten. Die Vertriebswege von dm können aber zu erheblichen Problemen und gesundheitlicher Gefährdung der Patienten führen – das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein!

Ein Beispiel: Die Apotheke würde einem zur Abholung beauftragten achtjährigen Kind nicht ohne Weiteres ein stark wirksames Beruhigungsmittel für die Mutter übergeben; sie würde die Umstände prüfen und sich im Zweifelsfall gegen die Abgabe entscheiden. Ein solches sachverständiges Vorgehen wird man logischerweise von einem dm-Mitarbeiter nicht erwarten können – Arzneimittel sind nun einmal nicht vergleichbar mit Wasch-, Reinigungsmitteln oder sonstigen Drogerieartikeln.

ADEXA fordert die Politik auf, sich hier zu besinnen und im Sinne des Patientenschutzes aktiv zu werden! An alle Angestellten in Apotheken sei der Appell gerichtet, die Patienten vor solchen Abwegen zu warnen und über "Risiken und Nebenwirkungen" aufzuklären.


Barbara Neusetzer

ADEXA, Erste Vorsitzende

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