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Johanniskraut bald verschreibungspflichtig?

BERLIN (bah/daz). Das Bundesgesundheitsministerium beabsichtigt – entgegen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses – Johanniskraut-haltige Arzneimittel unter die Verschreibungspflicht zu stellen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 10. März 2008 den Entwurf der 5. Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vorgelegt. Mit der Änderungsverordnung sollen die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 15. Januar 2008 umgesetzt werden. Entgegen der Empfehlung des Sachverständigenausschusses beabsichtigt das BMG, Johanniskraut-haltige Arzneimittel zur Behandlung mittelschwerer Depressionen unter die Verschreibungspflicht zu stellen. Dies sei, so die Begründung des BMG, angezeigt, da bereits bei mittelschweren Depressionen sowohl die Diagnosestellung als auch die Entscheidung für eine bestimmte Therapie sowie die fortlaufende Überwachung der ärztlichen Kontrolle bedürften. Welche Art der pharmakologischen Behandlung zur Anwendung kommt, sei in diesem Zusammenhang nachrangig. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte sich in der letzten Sitzung am 15. Januar 2008 gegen eine Unterstellung Johanniskraut-haltiger Arzneimittel unter die Verschreibungspflicht ausgesprochen.

Die Verordnung soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Der Entwurf der Änderungsverordnung sieht jedoch eine Abverkaufsfrist für Arzneimittel vor, deren Vertriebsstatus durch die Verordnung geändert wird. Entsprechende Arzneimittel, die verschreibungspflichtig werden und sich am 30. Juni 2008 in Verkehr befinden, dürfen von pharmazeutischen Unternehmen noch bis zum 31. Dezember 2008, vom Großhandel noch bis zum 30. April 2009 und von Apotheken noch bis zum 30. September 2009 mit der bis zum 30. Juni 2008 gültigen Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Mit der 5. Änderungsverordnung der AMVV sollen außerdem Packungsgrößen mit mehr als 10 g Paracetamol unter die Verschreibungspflicht gestellt werden.

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