Cannabis wird nicht als Arznei freigegeben

Berlin (ks). Cannabis wird auch künftig nicht legal zur medizinischen Behandlung eingesetzt werden können. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags lehnte am 3. Dezember zwei entsprechende Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP ab. Die Abgeordneten aller Fraktionen sprachen sich allerdings dafür aus, den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen wie Dronabinol unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern.

Gesundheitsausschuss des Bundestages weist Anträge der Grünen und Linken zurück

Die Grünen betonten, in den bisherigen Beratungen und einer Anhörung sei deutlich geworden, dass es offenbar Probleme bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Cannabis-Wirkstoffen gebe. Das liege unter anderem an einer rigiden Genehmigungspraxis. Die Linke, die in ihrem Antrag unter anderem die Freigabe des Anbaus von Cannabis für Schwerstkranke fordert, widersprach der Befürchtung, der Einsatz von Cannabis als Medikament könne zu Abhängigkeit führen. Das hätten die Experten in der Anhörung bestätigt.

SPD und Union hoben dagegen darauf ab, dass es bereits die Möglichkeit zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten gebe. Die Substanzen seien allerdings nicht zur Selbstmedikation geeignet. Entgegen den Aussagen der Linksfraktion seien bestehende Risiken von den Experten nicht ausgeräumt worden, hieß es aus den Reihen der CDU/CSU. Das Problem des schlechten Zugangs zu Dronabinol könne durch eine arzneimittelrechtliche Zulassung gelöst werden, so die SPD. Auch die FDP sprach sich gegen die komplette Freigabe von Cannabis zur medizinischen Verwendung aus..

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