- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 27/2008
- Kassen beklagen Beitragsr...
Kassen beklagen Beitragsrückstände
Seit dem 1. April 2007 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht für alle. Damit soll nichtversicherten Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, in eine gesetzliche oder private Krankenkasse einzutreten bzw. zu ihr zurückzukehren. Bis zum Mai 2008 haben bei den gesetzlichen Krankenkassen nach Auskunft ihres Spitzenverbandes etwa 85.000 Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei sei zu beobachten, dass viele Rückkehrer sich erst dann bei ihrer Krankenkasse anmelden, wenn sie erkranken. Die Krankenkassen verlangen dann zwar rückwirkend Beiträge von den Versicherten – doch davon lassen sich nicht alle Rückkehrer beeindrucken. Weder die Erhöhung der Säumniszuschläge auf 5 Prozent noch die Beschränkung der Leistungen auf die Notfallbehandlung hätten bewirkt, dass Zahlungsrückstände ausgeglichen werden, so die Spitzenverbände. Da zum 1. April 2007 für freiwillig Versicherte zudem die Möglichkeit eines Versicherungsausschlusses abgeschafft wurde, wenn diese ihre Beiträge über mehrere Monate hinweg nicht zahlen, habe auch bei dieser Versichertengruppe die Zahlungsmoral nachgelassen.
Die Krankenkassen forderten die Bundesregierung dringend auf, kurzfristig Regelungen zu treffen, die die Sozialämter zur Kostenübernahme von Beitragsrückständen verpflichten. Die Einbeziehung der Nichtversicherten in die Krankenversicherung sei eine sozialpolitisch unterstützenswerte Absicht, so die Spitzenverbände. Sie dürfe aber in der Praxis nicht dazu führen, dass die ehrlichen Beitragszahler und die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten anstelle der Steuerzahler diese hohen Belastungen schultern müssten..
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.