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- AZ 16/2008
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Kasse muss kein Viagra zahlen
Der Beschwerdeführer leidet als Folge seines Diabetes an einer organisch fixierten erektilen Dysfunktion. Bis 2004 übernahm seine Kasse die Kosten für Viagra. Seit 2004 sind jedoch Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen – die Kasse verweigerte daher eine weitere Kostenübernahme. Der Patient sah hierin eine Ungleichbehandlung GKV-Versicherter gegenüber beihilfeberechtigten Beamten. Das Gericht bemängelte jedoch, dass er dabei keinerlei Ausführungen zu den Strukturunterschieden zwischen GKV- und PKV-Beihilfe machte. Es stehe auch mit dem Grundgesetz in Einklang, wenn der Gesetzgeber vorsieht, dass die Leistungen der GKV ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein haben und nicht das Maß des Notwendigen überschreiten dürfen. Die gesetzlichen Kassen seien nicht von Verfassung wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist..
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