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- AZ 15/2008
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Regionale AOK-Rabattverträgestoßen auf heftige Kritik
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 festgestellt, dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit sind und die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten haben. Das Urteil wurde damit begründet, dass das Vergabeverfahren kleinere und mittelständische Firmen benachteiligt habe.
Verschiedene regionale AOKen wie die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Saarland und die AOK Rheinland-Pfalz haben nun zum 1. April 2008 regionale Rabattverträge mit einzelnen Pharmaherstellern über deren Gesamtsortimente abgeschlossen, andere wie die AOK Plus (Sachsen, Thüringen) sind in Verhandlungen. So hat die AOK Sachsen-Anhalt Rabattverträge mit den Novartis-Töchtern Hexal, Sandoz und 1A Pharma unterzeichnet. Diese Arzneimittel werden überwiegend in der Sandoz-Produktionsstätte Salutas Pharma in Magdeburg hergestellt, wodurch nach Ansicht der zuständigen AOK auch die regionale Wirtschaft gestärkt werde.
Doch das Vorgehen der regionalen AOKs stößt auf Kritik. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wirft den AOKen in einer Pressemitteilung vom 1. April 2008 vor, die aktuelle Rechtsprechung nicht nur zu ignorieren, sondern sie vorsätzlich zu verletzen. "Die neuen Rabattverträge missachten den Grundsatz der Gleichbehandlung", so der Vorwurf des BPI-Hauptgeschäftsführers Henning Fahrenkamp. Es seien keine Sortimentsverträge abgeschlossen worden und es habe auch keine öffentliche Ausschreibung gegeben. Damit würden kleine und mittelständische Unternehmen wieder massiv benachteiligt. Besondere Brisanz erhalte das Vorgehen der AOKen vor dem Hintergrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren wurde im Oktober 2007 von der EU-Kommission wegen Mängel im Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Fahrenkamp mahnt die Einhaltung bestehender europäischer und nationaler vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben an, damit alle Beteiligten die gleichen Chancen haben, am Markt teilzunehmen. Er fordert die Landesaufsichtsbehörden auf, die "Wild-West-Methoden" der AOKs zu stoppen.
Der AOK Plus ist der scharfe Ton der BPI-Pressemitteilung unverständlich. In einer Pressemitteilung vom 2. April 2008 wehrt sie sich gegen den Vorwurf der Missachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, da durch die AOK-Plus-Verträge im Gegensatz zu schon länger bestehenden Verträgen einiger anderer Krankenkassen keine Exklusivität begründet werde. Die AOK Plus habe sich für den Abschluss regionaler Rabattverträge entschieden und allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern gleichlautende Verträge nach § 130 a Abs. 8 SGB V angeboten. Den pharmazeutischen Unternehmen stehe es frei, über den Abschluss des Vertrages zu entscheiden. Eine Ablehnung von Angeboten sei nicht vorgesehen. Insofern würde auch keine Auswahlentscheidung durchgeführt. Auch eine Benachteiligung mittelständischer Unternehmen könne damit ausgeschlossen werden. .
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