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DAZ aktuell
Pharmaverbände legen Positionspapier vor
Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 war das deutsche Kartell- und Wettbewerbsrecht für die gesetzlichen Kassen außer Kraft gesetzt worden. Mit dem in diesem Jahr verabschiedeten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde es teilweise wieder für anwendbar erklärt: Nach dem neu gefassten § 69 SGB V sind die §§ 19 bis 21 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beim Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V von den Krankenkassen zu beachten. Diese Vorschriften enthalten ein Missbrauchs-, Diskriminierungs- und Boykottverbot.
Den Herstellern reicht die entsprechende Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB allerdings nicht aus. Dies zeige nicht zuletzt die zweite Ausschreibungsrunde der AOKen. Um "mit gleich langen Spießen" mit den Krankenkassen verhandeln zu können, sei es nötig, das gesamte Kartell- und Wettbewerbsrecht für die Kassen entsprechend anzuwenden – insbesondere gelte dies für die Grundnorm des Kartellrechts, § 1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen). Aber auch hinsichtlich der Anwendbarkeit des im GWB geregelten Vergaberechts auf Arzneimittelrabattverträge fordern die Pharmaverbände den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen um die Frage nach der öffentlichen Auftraggebereigenschaft der Krankenkassen müsse eine Klarstellung im Gesetz erfolgen. Ebenso müsse die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammern für die vergaberechtlichen Nachprüfverfahren hinsichtlich der Arzneimittelrabattverträge gegeben sein, heißt es in dem Positionspapier.
Rückenwind für ihre Forderungen verspüren die Verbände seitens der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums sowie des Bundeskartellamtes. Auch sie bezweifeln, dass die derzeitige Verweisung des § 69 SGB V auf drei Normen des GWB ausreicht. Das Positionspapier der Pharmaverbände wurde vergangene Woche unter anderem dem Bundesgesundheits- und dem Bundeswirtschaftsministerium zugeleitet. Ein Gespräch der beiden Ministerien bezüglich des Kartell- und Wettbewerbsrechts war für den 27. November geplant, hieß es seitens des BAH.
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