Aus Kammern und Verbänden

BVDA-Diskussionsrunde

Wirkstoffgleiche Arzneimittel immer austauschbar?

Im Rahmen der Expopharm 2007 in Düsseldorf fand eine Diskussionrunde über die Austauschbarkeit gleicher Darreichungsformen statt. Auf dem Podium saßen Vertreter der GKV, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Rabattvertragspartner AWD-Pharma und Teva Deutschland sowie des Bundesverbands Deutscher Apotheker (BVDA), der die Veranstaltung organisiert hatte.

Für den G-BA erklärte Thomas Müller, bei gleichen Darreichungsformen seien die Präparate auch dann substituierbar, wenn keine Austauschtabellen des G-BA zu diesen Wirkstoffen vorliegen. Das BMG, so dessen Vertreterin Silke Baumann, vertritt die Auffassung, dass substituiert werden muss, wenn Darreichungsform, Wirkstoff, Packungsgröße und Indikationsbereich übereinstimmen. Entsprechende Austauschtabellen des G-BA seien hierzu nicht notwendig. Zudem sei es der Sinn der Rabattverträge, dass Versicherte der GKV die rabattierten Präparate tatsächlich erhalten. Die Apotheken müssten also bevorzugt die entsprechenden Arzneimittel abgeben.

Die GKV, so Dr. Ulf Maywald von der AOK Sachsen, setzt voraus, dass bei den austauschbaren Darreichungsformen eine Substitution erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob es eine Liste gibt oder nicht. Maywald forderte die Apothekerschaft auf, hinsichtlich der Apothekensoftware Druck auf den Deutschen Apothekerverband (DAV) auszuüben, damit die ABDATA entsprechend der Gesetzeslage optimiert wird.

BVDA-Präsident Otto Späth erklärte, zunächst hätten die Apotheken es bewältigen müssen, mit einer Vielzahl von Verträgen der Krankenkassen umzugehen. Er forderte Nachbesserungen bei den Formulierungen dieser Verträge und rief die Kassen dazu auf, nicht Unschuldige für die bisherigen Mängel zu bestrafen. Zudem riet Späth der Apothekerschaft, zugunsten der Rabattprodukte zu substituieren, um mögliche Retaxationen zu vermeiden.

Aus dem Auditorium heraus meldete sich Lutz Boden für die ABDATA und merkte an, sein Unternehmen erhalte Informationen von den Vertragspartnern und übernehme diese ohne Änderungen auf Basis der Pharmazentralnummern. Allerdings könne erst durch eindeutigere Formulierungen in den bestehenden Vertragswerken eine Optimierung der Software bewirkt und den Apotheken ein rundum funktionsfähiges Werkzeug zur Verfügung gestellt werden.

Späth reagierte hierauf mit größtem Unverständnis: Es sei unverantwortlich gegenüber den Apotheken, dass aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem DAV einerseits und den Kostenträgern, dem BMG und dem G-BA andererseits den Apotheken Retaxationen drohen, nur weil die Daten für die Optimierung der Apothekensoftware nicht zur Verfügung gestellt werden.

Viele der rund hundert anwesenden Apothekerinnen und Apotheker unterstützten die Forderung Späths an den DAV, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass ABDATA alle relevanten Daten zur Verfügung stellen kann.

Quelle: Pressemitteilung des BVDA

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