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WSI-Studie Mindestlöhne in der EU und in DeutschlandIn diesem Jahr haben alle 20 EU-Länder, die einen Mindestlohn gesetzlich verankert haben, diesen erhöht oder werden dies noch tun. Österreich will bald einen allgemeinen Mindestlohn durch entsprechende Festsetzung der niedrigsten Tarifgehälter einführen. Die deutsche Regierung lehnt ihn jedoch ab.

Luxemburg hat den höchsten Mindestlohn: 9,08 Euro pro Stunde. Irland hat ihn in diesem Jahr um einen Euro auf 8,65 Euro angehoben und liegt nun auf Platz 2. Frankreich erhöhte den Betrag um 27 Cent auf 8,44 Euro, und Großbritannien wird ihn um 90 Cent auf 8,20 Euro anheben. Die Anpassungen erfolgen in der Regel alle sechs bis zwölf Monate; dabei werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen einbezogen.

Durchgreifende Neuerungen stehen in Österreich bevor: Dort haben die Dachverbände der Gewerkschaften und der Arbeitgeber alle Branchen aufgefordert, bis 2009 die niedrigsten Tarifgehälter auf 1000 Euro festzusetzen. Das entspricht bei 39 Wochenstunden 5,92 Euro pro Stunde.

Deutschland hat derzeit keine allgemeinverbindlichen, gesetzlich festgelegten Mindestlöhne. Allerdings wurden in einigen Sparten wie dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, bei Malern und Lackierern sowie bei Gebäudereinigern spezielle Lösungen unter Dach und Fach gebracht. Die entsprechenden Untergrenzen liegen zwischen 6,36 und 12,40 Euro. Als Pluspunkt werten Experten in diesem Zusammenhang das Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Die Mindestlöhne einer Branche gelten sowohl für deutsche Firmen als auch für Firmen aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sind. Zudem müssen Leiharbeitnehmer, die in einer der genannten Sparten tätig sind, den Mindestlohn erhalten. Das heißt, die ausgehandelten Mindestlöhne gelten auch für Firmen außerhalb des Tarifvertrags. <

Michael van den Heuvel
Quelle: Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

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