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AV Schleswig-Holstein Resolution zur Arzneimitteltherapie verabschiedetKIEL (av/daz). Am 13. September 2007 tagten Vorstand und Delegiertenversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein in Kiel. Breiten Raum in der Diskussion nahm die Umsetzung der Rabattverträge ein. Im Ergebnis wurde eine Resolution einstimmig verabschiedet, die fordert, dass der Erfolg der Arzneimitteltherapie nicht durch Rabattverträge gefährdet werden darf.
Die Resolution benennt nicht nur die Umsetzungsprobleme der Rabattverträge, sondern enthält auch die Aufforderungen an die Vertragspartner in der Arzneimittelversorgung, Vertragslösungen im Interesse des Therapieerfolges für die Patienten zu finden. Nachfolgend der Wortlaut der Resolution:
Resolution des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein e. V.
Rabattverträge: Mit Augenmaß sparen!
Seit dem 1. April 2007 besteht für die Krankenkassen in Deutschland die Möglichkeit, Rabattverträge mit einzelnen pharmazeutischen Herstellern zu schließen.
Die Apotheker sind durch das neue Gesetz dazu verpflichtet, Arzneimittel derjenigen Hersteller abzugeben, mit denen die Krankenkasse solche Rabattverträge geschlossen hat.
Die schleswig-holsteinischen Apotheker akzeptieren grundsätzlich die Möglichkeit solcher Verträge, da sie den Wettbewerb um Ausschreibung und Preise dort stattfinden lässt, wo er sinnvoll ist.
In der Praxis kommt es jedoch auch im sechsten Monat nach Beginn dieser Verträge bei jedem dritten Patienten zu Versorgungsproblemen.
Der Wechsel vom gewohnten zu einem neuen Medikament mit verändertem Aussehen, eventuell einem anderen Namen und sogar einer anderen Darreichungsform verunsichert die Patienten und führt dazu, dass Medikamente nicht wie vorgesehen oder gar nicht eingenommen werden. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Compliance, das heißt die Therapietreue der Patienten, unter diesem Wechsel stark abnimmt.
Die praktische Umsetzung dieser Verträge muss von den Apotheken im Land geleistet werden: Die individuelle Aufklärung der Versicherten über die Rabattarzneimittel fordert die Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter täglich aufs Neue heraus, nicht zuletzt weil die Austauschverpflichtung bei Rabattarzneimitteln viel zu wenig in der Öffentlichkeit bekannt ist. Generell ist der Aufwand in der Apotheke pro Rezept enorm gestiegen; auch die finanziellen Belastungen (z. B. durch Aufrüstung der EDV, höhere Lager- und Mitarbeiterkosten) sind allein durch die Apotheken zu tragen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Mitglieder der Delegiertenversammlung und des Vorstandes des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein:
1. Die Arzneimittelsicherheit und -versorgung darf durch Rabattverträge nicht gefährdet werden. Die Compliance der Patienten muss absoluten Vorrang haben. Die Vertragspartner sind gefordert, dem Apotheker auch bei Vorliegen von Rabattverträgen entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.
2. Die Auswahl von dringend benötigten Arzneimitteln darf durch Rabattverträge nicht limitiert werden. Die Vertragspartner sind gefordert, durch Vereinbarung von Leitlinien die notwendige Flexibilität für die Auswahl von dringend benötigten Arzneimitteln zu schaffen.
3. Ersetzung der Rabattverträge und Einführung von Zielpreis-Vereinbarungen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat mit seinem Modell der Zielpreisvereinbarung eine Alternative zu den bisherigen Rabattverträgen angeboten. Diese Zielpreisvereinbarungen sind patientenfreundlicher, in ihrer Umsetzung in der Apotheke praktikabler und führen zu erheblichen Einsparungen in der Arzneimitteltherapie.
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