Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel?

Diskussionsstoff Glucosamin

Glucosaminhaltige Präparate sind in vielen europäischen Ländern seit Jahren rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr. Seit geraumer Zeit werden auch in Deutschland glucosaminhaltige Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Im Rahmen eines Workshops diskutierte der German Council for Responsible Nutrition e.V. (GCRN) die rechtlichen, physiologischen und pharmakologischen Grundlagen hierfür.

Prof. Dr. Olaf Adam, Ernährungsmediziner vom Walther-Straub Institut der Ludwig Maximilians Universität München, und Dr. Helmut Pabst, Sportmediziner und Geschäftsführer der Gesellschaft für medizinische Testverfahren, beleuchteten die Bedeutung von Glucosamin aus ernährungs- und sportmedizinischer Sicht. Beide Referenten machten deutlich, dass der Körper stets eine bestimmte Menge an Glucosamin für physiologische Prozesse beim Knorpelauf- und -umbau benötigt. Glucosamin wird einerseits über die Nahrung aufgenommen, andererseits vom Körper selbst produziert. Es ist ein wichtiger Bestandteil für den Aufbau und Erhalt von Gewebestrukturen des Bewegungsapparates. Glucosamin gehört zu den natürlichen Knorpelgrundsubstanzen und stimuliert die Aktivität der Knorpelzellen unter anderem über Induktion der Bildung von Chondroitinsulfat. Darüber hinaus kann es die Struktur und die natürlichen Reparaturmechanismen des Knorpels stärken. Störungen der Glucosaminsynthese treten bei Überlastung oder Ruhigstellung der Gelenke, im Alter oder bei genetischer Disposition auf. Auch Eiweißmangel, eine Mangelversorgung mit Vitamin B6 oder bei Diabetes mellitus sowie Kollagenkrankheiten, bei denen es zum Fehlen bestimmter Enzyme kommt, können zu einer gestörten Glucosaminsynthese führen.

In unserer Ernährung kommt Glucosamin teilweise in erheblichen Mengen vor. Es ist reichlich in Leber, Niere, Knorpel, Sehnen, Bändern, Knochen, Bindegewebe, Haut und Arterienwänden, aber auch in Gehirn, Muskel, subkutanem Fett und dem Knochenmark enthalten. Trotz der guten Verfügbarkeit ist aus Ansicht von Adam und Pabst eine nutritive Unterversorgung möglich. Hierfür machen die Referenten die stark veränderten Ernährungsgewohnheiten in den letzten Jahrhunderten verantwortlich. Früher wurden häufig Innereien oder auch sehniges und faserreiches Fleisch gegessen und mehr Milch getrunken. Heute werden jedoch bevorzugt Nahrungsmittel verzehrt, die glucosaminarm sind. Gleichzeitig hat sich die Lebenserwartung der Menschen in den letzten hundert Jahren mehr als verdoppelt, wobei sich die Ernährung und der Stoffwechsel des Knorpels nicht dementsprechend angepasst haben. Bei verschiedenen Personengruppen kann daher aus Sicht von Adam und Pabst eine Nahrungsergänzung mit Glucosamin sinnvoll sein. Dazu gehören Menschen mit Milchunverträglichkeit, ältere Personen, Raucher, Alkoholiker, Menschen, die unter erhöhter Belastung stehen wie Spitzensportler, Schwangere, Stillende, Vegetarier sowie Patienten mit Arthrose oder bestimmten Hauterkrankungen.

Die Apotheke braucht Qualitätssicherung

Apotheker Ingo Beer beschrieb die Bedeutung von Glucosamin in der Apotheke. Wie er berichtete, konnte in den letzten Jahren eine steigende Nachfrage nach glucosaminhaltigen Produkten beobachtet werden. Häufig kommen Kunden mit Anfragen aufgrund von Werbung oder auch "Tipps von Freunden". Die Beurteilung oder auch Empfehlung bestimmter Produkte gestaltet sich für den Apotheker oder die PTA häufig schwierig. Es gibt zahlreiche Produkte auf dem Markt – auch aus dem Ausland. Die Informationen der Hersteller zu Qualität, Dosierung und weiteren Nährstoffen sind allerdings nur bei bekannten Markenherstellern ausreichend gut. Ausdrücklich warnte Beer vor Produkten, die aus dem nichteuropäischen Ausland (z. B. den USA oder Asien) von unbekannten Herstellern importiert oder über das Internet bestellt werden können. Hier sei eine Qualitätseinschätzung fast unmöglich, die Lieferzeiten seien unnötig lang und die Preise könnten häufig schlecht ermittelt werden. Wünschenswert für die Zukunft wäre aus Sicht von Beer eine einheitlich geregelte detaillierte Kennzeichnung dieser Produkte, um eine bessere Beratung in der Apotheke zu ermöglichen.

Nahrungsergänzung – ein Wachstumsmarkt

Peter van Doorn, Chairman der European Federation of Health Product Manufacturers Associations (EHPM), schilderte die Bedeutung von Nahrungsergänzungsmitteln im Europäischen Markt. 2003 wurde van Doorn zufolge mit Nahrungsergänzungsmitteln in Europa ein Umsatz von 5200 Millionen Euro erzielt, wobei Italien und Deutschland die größten Märkte darstellten. Laut einer Erhebung von Euromonitor aus dem Jahr 2005 stehen zudem die Apotheken mit 44% an der Spitze der Vertriebswege für Nahrungsergänzungsmittel. Ein Problem stellen laut van Doorn die vielen verschiedenen und nicht einheitlich geregelten Verordnungen, Regelungen etc. in der EU dar. Es gebe zu viele nationale Unterschiede. Auch für Glucosamin existiere keine einheitliche Regelung zur Klassifizierung bzw. zur rechtlichen Eingruppierung dieser Produkte. So ist Glucosamin in Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal und Österreich als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig, während es in Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen auch als Arzneimittel angeboten wird.

Glucosamin ist kein Zusatzstoff

Rechtsanwalt Joachim Sachs gab einen Überblick, warum auch nach der aktuellen Rechtslage der Stoff "Glucosaminsulfat" kein Zusatzstoff sein kann und ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Hamburg nicht überzeugt. Sachs beschäftigt sich seit Jahren mit der Klassifizierung von Stoffen, Lebensmitteln und Arzneimitteln und hat unter anderem 2005 die Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln begleitet, nach denen ein Nahrungsergänzungsmittel mit einer täglichen Dosierung von 750 bzw. 1000 mg Glucosaminsulfat in Deutschland verkehrsfähig ist, der Inhaltsstoff Glucosaminsulfat einen Nährstoffcharakter hat und daher als Lebensmittel einzustufen ist. Auch nach der aktuellen Definition des Zusatzstoffbegriffs im deutschen Recht handelt es sich bei "Glucosaminsulfat" nach Aussage von Sachs nicht um einen Zusatzstoff. Hier greife die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 LFGB, die besagt, dass die Stoffe ausgenommen sind, die natürlicher Herkunft oder den natürlichen chemisch gleich sind und wegen ihres Nährwerts verwendet werden. Genau dies treffe für Glucosamin zu, erklärte der Rechtsanwalt. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosaminsulfat und einer täglichen Dosierung von 1000 mg ist daher nach wie vor als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland verkehrsfähig.

Dr. Andrea Gerdemann/ral
Das Wichtigste in Kürze
  • Glucosamin ist ein natürlicher Bestandteil des Knorpels, also eine Substanz mit physiologischer Wirkung, die einen Nährstoffcharakter hat.
  • Es gibt nutritive Glucosamin-Unterversorgungszustände, bei denen es sinnvoll ist, Glucosamin über einen längeren Zeitraum ergänzend zur täglichen Nahrung einzunehmen.
  • Apotheken sollten nur qualitativ hochwertige Produkte empfehlen, bei denen die Transparenz bezüglich Inhalts-, Begleitstoffe und Dosierung durch die Hersteller gegeben ist.
  • Glucosamin kann sowohl als Arzneimittel als auch als Nahrungsergänzungsmittel verkehrsfähig sein.
  • Glucosamin ist aufgrund seiner Nährstoffeigenschaft kein Zusatzstoff.

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