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Rentenversicherung in der DDR: Fristablauf für Kontenklärung

Die Zeit läuft: Rentenversicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, sollten unbedingt rechtzeitig vor Jahresende eine Kontenklärung bei ihrem Versicherungsträger durchführen lassen, wenn dies noch nicht geschehen ist. Denn Ende 2006 endet die Aufbewahrungsfrist für Lohn- und Gehaltsunterlagen über Beschäftigungsverhältnisse zu DDR-Zeiten. Sie können dann von den Nachfolgeunternehmen der DDR-Betriebe bzw. von Archiven vernichtet werden.

Zeit ist Geld! Für alle Versicherten, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ist diese vollständige Klärung aller Beschäftigungszeiten besonders wichtig. Denn Beitragszeiten bedeuten bares Geld. Und wer die Sache bis über das Jahresende 2006 verschiebt, könnte große Schwierigkeiten bekommen, Lücken im Versicherungsverlauf noch zu füllen. Besonders kritisch sind Nachweise für die Jahre 1990 bis 1992, denn in dieser Zeit wurden die Angaben nicht mehr von allen Arbeitgebern korrekt in die Ausweise für Arbeit und Sozialversicherung eingetragen.

Kostenlose Auskunft Die Deutsche Rentenversicherung hat unter (08 00) 3 33 19 19 ein kostenfreies Servicetelefon geschaltet, wo Sie weitere Informationen, Rat und Hilfe bekommen. Unter www.deutsche–rentenversicherung-bund.de können Sie auch online Ihre –zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle suchen oder sich einen Antrag auf Kontenklärung downloaden.

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