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Warum das Fremdbesitzverbot erhalten bleiben sollte (DAZ-Blitzumfrage)
Saarlands Justizminister Hecken, sein Schützling Ralf Däinghaus, zahlreiche Medienvertreter der Tages- und Wochenpresse arbeiten heftigst daran, das Fremdbesitzverbot zu Fall zu bringen. Alle beschwören eine bessere und vor allem billigere Apothekenwelt, wenn denn endlich die alten Pfründe der Apotheker beseitigt wären. Wir meinen: Das ist zu kurz gedacht, denn es gibt sehr wohl Gründe, warum daran nicht gerüttelt werden sollte. Als überzeugende Auflistung sind die 40 Thesen des Dettling-Mand-Gutachtens zu nennen, die sehr differenziert darlegen, warum es vor allem in Sinne des Verbraucherschutzes besser ist, wenn das Approbationsgebot für die Führung einer Apotheke aufrechterhalten bleibt (zum Nachlesen siehe DAZ Nr. 32, S. 23).
Hier weitere Gründe, die uns in unserer kleinen Umfrage die Kammerpräsidenten nannten.
Hanke: Verantwortliches Handeln
- Die inhabergeführte Apotheke garantiert ein persönlich verantwortliches Handeln des Apothekenleiters in heilberuflicher Hinsicht in wesentlich höherem Maße als bei einer in Fremdbesitz geführten Apotheke mit einem gestellten Apotheker einer Kapitalgesellschaft. Der Apothekeninhaber steht persönlich mit seinem Namen für die Arzneimittelversorgung durch seine Apotheke und die freie heilberuflich Entscheidung bei der Beratung der Patienten. Bei ausschließlich angestellten Apothekern wäre dies wegen der Austauschbarkeit der Mitarbeiter und der Umsetzung wirtschaftlicher Vorgaben der Unternehmensleitung nicht in gleichem Maße gewährleistet.
- Das jetzige System hat seit mehr als 40 Jahren bewiesen, dass es eine flächendeckende und zeitnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch "den Apotheker in seiner Apotheke" gewährleistet. Kapitalgesellschaften jedoch handeln per se unter Renditegesichtspunkten, was z. B. zu Versorgungslücken oder zu einer Sortimentsausdünnung führen kann.
- Bereits Anfang der 80er Jahre sah es der Gesetzgeber als erforderlich an, den Einfluss Außenstehender auf die persönliche Leitung der Apotheke durch den Apotheker möglichst auszuschließen, so dass die so genannten Stillen Gesellschaften 1980 per Gesetz verboten wurden, da die rein kommerzielle Einflussnahme die hohen Qualitätserfordernisse und soziale Verantwortung bei der Arzneimittelversorgung gefährdete. Gerade unter Verbraucherschutzgesichtspunkten ist nicht erkennbar, dass heute eine andere Beurteilung gerechtfertigt wäre.
Dr. Günther Hanke, LAK Baden-Württemberg
Klämbt: Flächendeckende Versorgung Das Fremdbesitzverbot sollte erhalten bleiben, weil
- der Gewinn der deutschen Apotheke vor Ort bleibt, AGs ihren Aktionären zu Gewinn verpflichtet sind oder "Heuschrecken" Arbeitsplätze wegrationalisieren,
- Ketten sich nur an lukrativen Plätzen aufhalten, eine Versorgung in strukturschwachen Gebieten nicht vorgenommen wird,
- weil Kettenbildung, wie das Beispiel Norwegen zeigt, zu einem höheren Preisniveau führt und eine Sortimentsbeschränkung stattfinden wird.
Dr. Richard Klämbt, Apothekerkammer Bremen
Krötsch: Persönliche Haftung Das Fremdbesitzverbot sollte erhalten bleiben, weil
- der kaufmännische Heilberuf "Apotheker" nur in persönlicher Verantwortung ausgeübt werden kann (persönliche Haftung),
- ein Fremdbesitz die Apotheker zu reinen Arzneimittel-Distributeuren degradiert,
- unser gesetzlicher Auftrag, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, in höchstem Maße gefährdet ist (und weil das derzeitige Vorgehen eines deutschen Ministers Deutschland zu einer Bananen-Republik abstempelt).
Dr. Ulrich Krötsch, Bayerische LAK
Schmidt: Verlust von Arbeitsplätzen Das Fremdbesitzverbot sollte erhalten bleiben, weil
- Apotheker keine Kaufleute sind und Apotheken keine Gemischtwarenläden, auch wenn manche so aussehen,
- Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Betrieben entstehen und in Großbetrieben vernichtet werden,
- Wirtschaftlichkeitsprobleme in der Arzneimittelversorgung innerhalb der bestehenden Strukturen zu lösen sind.
Friedemann Schmidt, Sächsische LAK
Töbing: Verlust der Unabhängigkeit Das Fremdbesitzverbot sollte erhalten bleiben, weil
- die Unabhängigkeit des Apothekers von sachfremden Interessen, die maßgeblich durch das Fremdbesitzverbot geschützt wird, verloren ginge,
- der freie Heilberuf des Apothekers mit seinem Berufsethos, seiner persönlichen Haftung und der Verbindung seiner beruflichen Existenz mit seinen aus dem Sicherstellungsauftrag resultierenden Pflichten eine hohe Chance bietet, dass Patienten optimal versorgt werden,
- Kapitalanleger vorrangig an einer Gewinnmaximierung orientiert sein müssen. Damit wird ökonomischen Interessen von Kapitalanlegern jeglicher Couleur Einfluss auf die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eingeräumt.
Rainer Töbing, Apothekerkammer Hamburg
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