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DAZ aktuell
Enttäuschung, Unsicherheit, Wut und Angst (Informationsveranstaltung der nordrh
ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt, sächsischer Kammerpräsident, erläuterte und bewertete als Gastredner die Situation, vor die sich die Apothekerschaft durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), durch das bislang nur in Form von Eckpunkten vorliegende Konzept der Bundesregierung für eine erneute Gesundheitsreform sowie durch die Auseinandersetzungen um die Eigentumsverhältnisse bei Apotheken (Fall Hecken/DocMorris) gestellt sieht. Er konstatierte – unterstützt von dem Verbandsvorsitzenden Thomas Preis und dem Kammerpräsidenten Lutz Engelen – eine "Erschütterung unseres Berufes bis in die Grundfesten". Zwar habe man das AVWG noch als Weiterentwicklung der – auf Wunsch und mit Zustimmung der Berufsorganisationen im Rahmen des GMG 2004 – umgestellten Arzneimittelpreisverordnung (faktisch Fixzuschläge anstatt degressiv preisabhängiger Spannen) sehen können. Jetzt zeige sich aber, dass das AVWG von der Politik nur als reine Geldbeschaffung gesehen wurde. Auf der Ebene der Fachbeamten gab und gebe es allerdings immer noch Überlegungen, wie man mit Apothekern, deren Honorierung vom Arzneimittelpreis und von Rabatten abgekoppelt sei, Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen könne. Notwendig sei dafür eine umfassende Aut-idem-Regelung.
Das Eckpunktepapier bezeichnete Schmidt als "riesige Enttäuschung", es sei kaum mehr als eine "Notverordnung zur Kostenstabilisierung", ein Salto rückwärts, der mit der neuen AMPreisV und dem AVWG unvereinbar sei. Die ABDA unterstütze zwar das Vorhaben von Preisverhandlungen zwischen Herstellern, Kassen und Apothekern, die zu kassenspezifischen Abrechnungspreisen führen könnten – allerdings nur, sofern dabei eine einheitliche Vergütung der Apotheker erhalten bleibe. Davon abzurücken, zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen den Patienten und ihrer Apotheke und mache die Kostenanalyse des Verordnungsverhaltens unmöglich. Das geplante Einsparvolumen von 500 Millionen Euro für den Fall, dass es sich durch Preisverhandlungen nicht realisieren lasse, über eine Erhöhung des Kassenrabattes den Apothekern aufzubürden, sei "ein ideologisch motiviertes Sonderopfer" (Belastung der Durchschnittsapotheke 23.000 Euro) und deshalb völlig inakzeptabel. Die ABDA stehe bei den Versuchen der Koalition, die Eckpunkte unverändert durchzubringen, vor schwierigen Aufgaben. Forderungen aus der Versammlung, zum Beispiel durch einen Streik Druck auf die Politik zu machen, erteilte Schmidt eine klare Absage. Er konzedierte, dass es bei der Öffentlichkeitsarbeit der ABDA "Handlungsbedarf" gebe. Allerdings sei wirklich schwer, die Argumente der Apotheker so in einfache Worte zu setzen, dass die breite Öffentlichkeit sie verstehe.
Gut 400 nordrheinische Apothekerinnen und Apotheker ließen sich am 19. August 2006 in Düsseldorf auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Apothekerverband und -kammer über aktuelle Bedrohungen informieren, die sich aus dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform, aber auch durch den Fall Hecken/DocMorris ergeben.
In Resolutionen, die einstimmig verabschiedet wurden, fordern die nord–rheinischen Apotheker die Bundesregierung auf,
- den Apothekerberuf als freien Heilberuf weiter zu stärken,
- sich auch weiterhin der fachlichen und wirtschaftlichen Kompetenz der Apotheker zu bedienen,
- weiterhin daran festzuhalten, dass der Besitz einer Apotheke die Approbation als Apotheker voraussetzt; der willentliche saarländische Verstoß gegen das Fremdbesitzverbot (Approbationsgebot) sei durch eine nur vermeintliche, keinesfalls evidente Unvereinbarkeit mit EU-Recht nicht zu rechtfertigen und erfordere eine Distanzierung durch Koalition,
- die zerstörenden Elemente des organisierten Arzneiversandhandels zu unterbinden und Teile der Regelungen dort rückgängig zu machen, wo Arzneimittelsicherheit, Versorgungssicherheit und Vorsorgungsqualität gefährdet seien,
- den Apothekern, anders als im Eckpunktepapier vorgesehen, kein weiteres Sonderopfer von 500 Millionen Euro aufzubürden; die Bundesregierung habe doch selbst im Eckpunktepapier deutlich gemacht, dass der Kostenanstieg bei der Arzneimittelversorgung maßgeblich durch die zunehmende Verordnung hochpreisiger Spezialpräparate und teurer Arzneimittel, deren Zusatznutzen nicht erwiesen sei, entstanden ist – also durch Entwicklungen, die von den Apothekern nicht zu beeinflussen waren, von denen sie auch durch die Fixzuschläge der umgestellten AMPreisV nicht profitierten,
- den einheitlichen Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel (ungeachtet von etwaigen Rabattverträgen mit verschiedenen Krankenkassen) beizubehalten; nur auf Basis einer verlässlichen Kalkulation sei überall eine orts- und zeitnahe Versorgung mit allen Arzneimitteln und die Beibehaltung der durch Gesetz und Verordnung den Apotheken auferlegten Leistungen möglich.
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