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DAZ aktuell
FCKW verschwinden aus Arzneimitteln
Bekanntermaßen schädigen FCKW die lebenswichtige Ozonschicht. Daher sind gemäß dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, die Herstellung und der Verbrauch von FCKW in der EU und in allen Industrieländern seit dem 1. Januar 1995 verboten. Bislang konnten FCKW in Ausnahmefällen für wichtige Verwendungszwecke auf Antrag weitergenutzt werden. Diese Ausnahmeregelung erlaubte die weitere Herstellung und Verwendung von FCKW für Arzneimittel zur Behandlung schwerwiegender Gesundheitsstörungen, bei denen der Einsatz von FCKW als Treibgas zwingend erforderlich war. Hierzu gehört die Behandlung von Asthma und chronisch-obstruktiven Atemwegserkrankungen mit Dosieraerosolen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verwies darauf, dass FCKW als Treibgase bei einigen Arzneimitteln bis vor kurzem unverzichtbar waren. Inzwischen gebe es jedoch in Deutschland für alle in Frage stehenden Indikationen Alternativen zu FCKW-haltigen Dosieraerosolen z. B. in Form von Pulverinhalatoren oder alternativen Treibmitteln. Daher könne man ab dem 1. Januar 2006 den vollständigen Ausstieg aus FCKW bei Arzneimitteln vollziehen.
Schmidt: "Das ist auch ein Erfolg der forschenden Arzneimittelindustrie in Deutschland, die neue Arzneimittel entwickelt und uns diesen Ausstieg ermöglicht hat."
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