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GKV: Ende der paritätischen Finanzierung

Ab 1. Juli müssen alle GKV-Versicherten einen Sonderbeitrag von 0,9% ihres beitragspflichtigen Einkommens an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bezahlen. Gleichzeitig senken die GKV-Kassen ihre Beitragssätze um 0,9%.

Von dieser Senkung profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Für die Versicherten bleibt unterm Strich eine Mehrbelastung von 0,45%. Bei einem Bruttogehalt von 2500 Euro sind das 11,25 Euro mehr pro Monat. Arbeitgeber und Rentenkassen werden dagegen um jährlich 4,5 Milliarden Euro entlastet.

Der AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Jürgen Ahrens sprach vom Ende der paritätischen Finanzierung der GKV, weil der Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

Die Neuregelung soll die Lohnnebenkosten senken und damit Wachstum und Beschäftigung fördern. Experten warnen aber, dass die Kauflust durch die Mehrbelastung noch mehr gebremst wird – und sich die Binnenkonjunkturkrise weiter verlängern könnte. Ob die Unternehmen dagegen mehr einstellen und investieren werden, muss sich erst erweisen. Positive Effekte würden auch erst in drei bis fünf Jahren eintreten.

Hier weitere Beispiele (Beitragssatz 14%): Bruttogehalt 1.000 Euro Arbeitnehmerbeitrag steigt von 70,00 auf 74,50 Euro. Bruttogehalt 2.000 Euro: Arbeitnehmerbeitrag steigt von 140 Euro auf 149 Euro. Bruttogehalt 3.525 Euro (Beitragsbemessungsgrenze): Arbeitnehmerbeitrag steigt von 246,75 Euro auf 262,61 Euro.

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