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Bundestag berät Anhebung der Altersgrenze
Grundlage des Hearings war ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen. Seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) werden rezeptfreie Arzneimittel Patienten zwischen zwölf und 18 Jahren nur noch in Ausnahmefällen erstattet. Die Union moniert, dass diese Regelung vor allem Jugendliche trifft, die an chronischen Erkrankungen wie Allergien, Neurodermitis oder Rheuma leiden. Da die benötigten Arzneimittel von den Kassen nicht mehr gezahlt werden, verzichteten einkommensschwache Eltern oft auf eine Behandlung ihrer Kinder. Die Finanzierung dieser Änderung ist nach Ansicht der Union durch die bereits erzielten Einsparungen infolge der Gesundheitsreform zu decken.
Zuspruch von Ärzten, Apothekern und Industrie
Diese Auffassung teilten viele der angehörten Sachverständigen. Insbesondere der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Bundesverband der Dermatologen machte sich für eine Änderung der Gesetzeslage stark. Sie fürchten, dass immer mehr Krankheiten bei Jugendlichen verschleppt werden, da sie bereits auf einen Arztbesuch verzichten. Daneben sprachen sich auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Pro Generika und der Deutsche Generikaverband für die Heraufsetzung der Altersgrenze aus.
Die ABDA führte in ihrer schriftlichen Stellungnahme aus, dass die geltende Vorschrift medizinisch nicht begründbar sei und zu einer überproportionalen und unsozialen Belastung von Familien mit Jugendlichen führe. Der BAH verwies darauf, dass der Anteil rezeptfreier Arzneimittel für die fragliche Altersgruppe im Jahr 2003 bei 3,8 Prozent (knapp 100 Mio. Euro) der GKV-Gesamtkosten für nicht-verschreibungspflichtige Präparate gelegen habe. Angesichts der Tatsache, dass die Kassen durch den grundsätzlichen Erstattungsausschluss von OTC-Präparaten bereits im letzten Jahr weit mehr eingespart haben, als vom Gesetzgeber avisiert, sei das Einsparziel des GMG durch diese Gesetzesänderung nicht gefährdet, so der BAH.
Glaeske: Vorschläge nicht zielführend
Die Spitzenverbände der Krankenkassen befürchten dagegen "Mitnahmeeffekte", die Kosten in Höhe von 100 bis 200 Mio. Euro verursachen könnten, etwa, wenn Ärzte Erwachsenen OTC-Präparate über ihre Kinder verschreiben würden. Die Spitzenverbände sind auch nicht der Ansicht, dass die zu erwartenden Kosten bereits kompensiert sind. Gegen eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage sprach sich zudem Sachverständigenratsmitglied Glaeske aus. Er bezeichnete die Vorschläge der Union als "nicht zielführend". Besser sei es, innerhalb der bestehenden Regelung indikationsbezogene Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Rainer Hess hielt sich bedeckt, ob eine indikationsspezifische Lösung oder eine Anhebung der Altersgrenze der richtige Weg sei. Er machte aber deutlich, welche Probleme die bestehende Regelung seinem Gremium bereitet. Insbesondere bei der Diskussion, ob Antihistaminika und Neurodermatika in die OTC-Ausnahmeliste aufgenommen werden können, stoße der G-BA an rechtliche Grenzen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste sei eine "schwerwiegende Erkrankung", die in den besagten Fällen nicht immer anzunehmen ist.
Wolfgang Kaesbach vom BKK-Bundesverband bestätigte dieses Dilemma: Ordne man eine Allergie als "schwerwiegende Erkrankung" ein, seien Antihistaminika häufig nicht mehr das Mittel der Wahl. Streiche man jedoch "schwerwiegend" als Voraussetzung, werde das "Fass wieder aufgemacht" – auch dies wolle keiner, so Kaesbach. Gegen eine Abänderung der bestehenden Regelung sprach sich auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller aus.
Der Gesundheitsausschuss beriet den Gesetzentwurf der Union am 15. Juni abschließend. Die 2. und 3. Lesung steht am 17. Juni auf der Tagesordnung des Bundestages.
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