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DAZ aktuell
Ministerium stoppt G-BA-Richtlinie
"Die Richtlinie ist gestoppt worden", erklärte Vater. Sie wird nun an den G-BA zurücküberwiesen. In den nächsten Tagen soll entschieden werden, ob die Richtlinie in Gänze beanstandet wird oder das Ministerium dem G-BA Auflagen erteilt. Das Ministerium könnte so vorgeben, was künftig in eine Richtlinie hinein gehören soll.
Der G-BA verteidigte unterdessen seine Richtlinie. Sie gewährleiste Qualität und Wirtschaftlichkeit der enteralen Ernährung, ohne die Versicherten zusätzlich zu belasten. Kosten für Versicherte entstünden – wenn überhaupt – nur dann, wenn Produkte in Anspruch genommen werden, deren therapeutischer Nutzen nicht belegt ist. Wenn die Richtlinie am politischen Veto des Ministeriums scheitern sollte, sei der gesetzliche Auftrag an den G-BA, die enterale Ernährung in Deutschland auf eine evidenzbasierte in ihrer Qualität gesicherte und wirtschaftliche Grundlage zu stellen, durch die Selbstverwaltung nicht mehr erfüllbar.
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