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- DAZ 51/2004
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ADEXA info
Ehrenamtliche: Besserer Unfallschutz
Wichtig für aktive ADEXA-Mitglieder: Auch für Personen, die sich in Gremien und Kommissionen von Gewerkschaften ehrenamtlich engagieren oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen, kann ab 2005 ein freiwilliger Unfallversicherungsschutz begründet werden.
- er verbesserte Versicherungsschutz gilt auch für
- Personen, die sich im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen oder Kirchen ehrenamtlich engagieren (z. B. im Schulverein, als Spielplatzpaten, Helfer beim Pfarrgemeindefest);
- gewählte Ehrenamtsträger wie Vereinsvorstände, Kassen- und Sportwarte in gemeinnützigen Vereine und Organisationen;
- Rettungsorganisationen (neu: Versicherungsschutz für Sachschäden).
Beim bürgerschaftlichen Ehrenamt wird mit rund 300.000 zusätzlichen Versicherungsberechtigten gerechnet, bei kirchlichen Ehrenamtsträgern mit 1,7 Millionen und bei Sportvereinen mit 500.000. sj
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