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Nationaler Ethikrat gegen Klonen zu Forschungszwecken
Einmütig spricht sich der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme für ein weltweites Verbot des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwecken aus. Er fordert hierzu eine Präzisierung der deutschen Rechtslage im Sinne eines strafrechtlichen Verbots. Was das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken betrifft, gibt es innerhalb des Gremiums hingen drei Positionen: Mehrheitlich (von zwölf der 25 Mitglieder des Ethikrats) vertreten wird die Auffassung, das Forschungsklonen solle unter staatlicher Regulierung und Kontrolle begrenzt zugelassen werden. Fünf Mitglieder sprechen sich demgegenüber für das Festhalten am generellen Klonverbot aus. Weitere fünf Mitglieder votieren dafür, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland "gegenwärtig" nicht zuzulassen. Eine Verständigung, die in die abgegebene Empfehlung mündete, fand man in der dritten Position.
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) bezeichnete die Empfehlung als "dem gegenwärtigen Stand der Forschung angemessen". Es liege in der Natur der Sache bei gesetzlichen Regelungen wissenschaftlicher Sachverhalte, die Regelungen immer wieder im Lichte neuer naturwissenschaftlicher Entwicklungen zu überprüfen. Reinhard Loske, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, begrüßte die Empfehlung ebenfalls. Der Ethikrat bestätige damit die deutsche Rechtslage und die Position des Bundestages. Hinsichtlich des Forschungsklonens und der Forschung an embryonalen Stammzellen sehe er keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, erklärte Loske. Er verwies darauf, dass Deutschland mit seinem Verbot des Forschungsklonens in der EU nicht alleine stehe: In fast allen EU-Ländern – bis auf Großbritannien und Belgien – ist das Klonen von Embryonen für Forschungszwecke verboten.
Die vollständige Stellungnahme des Nationalen Ethikrats finden Sie im Internet unter: www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/Stellungnahme_Klonen.pdf.
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