BVA-Info

Die Geschichte von Helferin und PKA

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des BVA am 19. Juni sind wir der Frage nachgegangen, welche Geschichte eigentlich die Berufe in der Apotheke haben. Manche, wie die PTA und PI, sind jünger als 50 Jahre, manche, wie die ApothekerInnen und die PKA, sind älter oder sogar sehr viel älter. Daher stellen wir die Apothekenberufe in loser Folge mit ihrer Geschichte vor; den Anfang machen die PKA.

Anfangs: mithelfende Familienangehörige

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zogen ganz still die Helferinnen in die Apotheken ein. Gerade auf dem Lande herrschte Arbeitskräftemangel, Apothekergehilfen wollten lieber in der Großstadt arbeiten oder wanderten in die Industrie ab. In diese Lücke stießen die Helferinnen vor, oft Ehefrauen oder Töchter von Apothekern oder andere weibliche Hilfskräfte, die vom Apotheker angelernt wurden. Sie leisteten jene Arbeit, für die Männer nicht gewonnen werden konnten oder wollten.

Die Frauen waren schlecht entlohnt, gewerkschaftlich nicht organisiert und auch sonst nicht vertreten. Die Helferinnen wurden aber im Laufe der Zeit unentbehrlich, die Apotheken konnten auf sie nicht mehr verzichten. Parallel dazu bemühten sich Frauen um das Recht, an den Universitäten zu studieren, was 1899 zur Zulassung von Frauen zur Apothekerausbildung führte (erste Apothekerin: Magdalene Neff, s. DAZ 18, S. 72).

Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Beruf der Apothekenhelferin in den Gesetzeswerken noch ignoriert, obwohl er sich in der Praxis schon durchgesetzt hatte. Während des ersten Weltkrieges wurden die männlichen Mitarbeiter knapp, sodass die Helferin manches machte, was über ihre bisherigen Aufgaben hinausging. Zwar war es recht unterschiedlich, was Helferinnen in der Praxis tatsächlich machten, doch bereits 1919 erschien ein erstes Lehrbuch unter dem Titel "Die Apothekenhelferin".

Erst Verbot, dann Legalisierung

Einen herben Rückschlag erlitten die Helferinnen zu Beginn der NS-Zeit, als sie weitgehend aus der Apotheke verdrängt wurden. Ohnehin gehörten Frauen nach damals herrschender Meinung an den Kochtopf und sollten dem Führer Kinder schenken, aber nicht beruflich arbeiten. So wurde ihnen im "Helferinnenerlass" vom Februar 1933 verboten, Arzneimittel anzufertigen und abzugeben; außerdem wurde ihre Anzahl begrenzt. Dies führte vor allem in den Landapotheken zu erheblichen personellen Engpässen.

Doch die Autarkiebestrebungen und die beginnenden Kriegshandlungen führten bald zu einem Umdenken in der Helferinnenfrage. Auch jedes Mädel und jede Frau sollte dem Staate durch seine Arbeitskraft dienen, und sei es durch eine solide Ausbildung mit anschließender Tätigkeit in der Apotheke.

So wurde am 17. März 1940 der Beruf durch eine Anordnung des Reichsinstitutes für Berufsausbildung in Handel und Gewerbe legalisiert und erhielt eine Ausbildungsordnung. Die Aufgaben wurden klar umrissen und von den anderen Berufen in der Apotheke abgegrenzt. Kurze Zeit später, 1943, erschien die erste Ausgabe des legendären "Knoellinger", eines Lehrbuchs von Helene Knoellinger (1907 – 1981), das Generationen von Helferinnen und PKA bis heute begleitet hat.

Langer Weg zur staatlichen Anerkennung

Nach Kriegsende herrschte allerorten Unsicherheit; Helferinnen konnten in beliebiger Anzahl und mit beliebiger Qualifikation beschäftigt werden, der Helferinnenbrief war dafür nicht erforderlich. Da es keine bundesweite Regelung gab, kümmerten sich die einzelnen Bundesländer darum. Anfang der 50er-Jahre wurden die ersten Landesverordnungen zum Beruf der Apothekenhelferin herausgegeben, ab 1953 übernahmen die Apothekerkammern die Ausbildung, die zweijährig an einer Berufsschule stattfand.

Durch die Niederlassungsfreiheit für Apotheker seit Ende der 50er-Jahre stieg der Bedarf auch an nichtpharmazeutischem Personal sprunghaft an. 1962 wurde der Beruf der Apothekenhelferin in der Bundesapothekerordnung verankert und als Ausbildungsberuf anerkannt. Aber erst 1973, fußend auf dem Berufsbildungsgesetz von 1969, ist der Beruf des "Apothekenhelfers" staatlich anerkannt und damit das Berufsbild gesetzlich festgelegt.

Wandlung des Berufsbildes

Schon bald zeigte sich, dass sich das Berufsbild aufgrund der Entwicklung bei den Fertigarzneimitteln und der zunehmenden Technisierung (erste Datenfernübertragungen) und Rationalisierung stark wandelte. Ab 1984 gab es erste Diskussionen innerhalb des BVA, ob denn die Ausbildungsordnung der Apothekenhelferin noch zeitgemäß sei. Aber noch lag ein weiter Weg vor dem BVA als Vertretung der Apothekenhelferinnen.

Zunächst musste die zuständige Berufsöffentlichkeit, also die Bundesapothekerkammer (BAK), überzeugt werden, dann das Gesundheitsministerium. Vier Jahre später gab es einen Beschluss der BAK, die Ausbildungsordnung zu ändern und die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu verlängern. Erste Vorgespräche mit allen Beteiligten fanden dann im Februar 1991 im Gesundheitsministerium statt.

Neue Ausbildungsordnung für PKA

Da dort für die Eckwerte nicht in allen Punkten ein Konsens erreicht wurde, übernahm das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Federführung. Hier wurde mit den Sachverständigen – jeweils drei Vertreter der BAK und der Arbeitnehmer (BVA, ÖTV, DAG) – ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet, der dann im Juli 1991 im Antragsgespräch mit dem Fachminister angenommen wurde.

Jetzt begann die eigentliche Arbeit. In sieben zweitägigen Sitzungen wurden Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsordnung erarbeitet. Zeitgleich erstellte die Länderkommission (Berufschullehrer) den Rahmenlehrplan, sodass im September 1992 die erste gemeinsame Sitzung zur Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplan erfolgte, im November die zweite und letzte Sitzung. Damit war die neue Ausbildungsordnung nach nur zwei Jahren fertig – und ist somit eine der wenigen Ausbildungsneuordnungen, die in so kurzer Zeit durchgekommen ist.

Zum 1. August 1993 konnten dann die ersten Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) ihre Ausbildung antreten. Das ungeliebte Helferinnen-Image gehört damit der Vergangenheit an, außerdem wurde die Ausbildung von zwei auf drei Jahre verlängert und mehr kaufmännisch-organisatorische Tätigkeiten, Betriebswirtschaft und EDV aufgenommen. Die "Althelferinnen" bezeichnen sich seitdem ebenfalls als PKA, da dies kein neuer Beruf ist, sondern die Rechtsnachfolgerin des vorherigen.

BVA-Info Verantwortlich: Monika Oppenkowski Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) Hauptgeschäftsstelle: Deichstraße 19, 20459 Hamburg Telefon (0 40) 36 38 29 Internet: www.bva-online.de

Die Helferin als Facharbeiter: Der Beruf in der DDR Als nach 1949 allmählich zwei deutsche Staaten entstanden, entwickelte sich der Helferinnenberuf in der sowjetischen Zone anders als in den Westzonen. Es blieb jedoch dabei, dass auch hier fast ausschließlich Frauen diesen Beruf ergriffen (bzw. ergreifen mussten).

Bereits 1952 wurde der Beruf des Apothekenhelfers mit zweijähriger Lehrzeit als Ausbildungsberuf anerkannt und die Ausbildung qualitativ verbessert. Der Beruf gehörte zu den "mittleren medizinischen Berufen". 1962 wurde im Rahmen einer Verordnungsänderung die Ausbildung auf eineinhalb Jahre verkürzt und mit einem Facharbeiterabschluss beendet, sodass die Helfer nun "Apothekenfacharbeiter" hießen. Diese Ausbildung fand sowohl an der Schule als auch in der Apotheke statt. Später wurde der praktische Teil auch in zentralen Lehrstätten, den Lehrkabinetten, durchgeführt.

Anfang der 70er-Jahre genügte diese Ausbildung nicht mehr den wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Anforderungen. Daher wurde 1976 die Ausbildungszeit wieder auf zwei Jahre verlängert. Mit dem Einigungsvertrag vom Oktober 1990 wurden die Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern gleichgestellt.

Die PKA heute Seit etwa zehn Jahren gibt es jetzt die PKA nach der neuen Ausbildungsordnung; anfängliche Befürchtungen, der Beruf habe durch die Neuordnung keine Zukunft mehr und sei überfrachtet worden, haben sich nicht bewahrheitet. Gut ausgebildete, qualifizierte PKA haben heute ihren unverzichtbaren Platz in der Apotheke und managen im Idealfall den logistisch-kaufmännischen Bereich weitgehend selbstständig. Damit schaffen sie dem pharmazeutischen Personal den Raum, sich den fachlich-pharmazeutischen Aufgaben zu widmen.

Eine noch ungelöste Frage ist die Behandlung von freiverkäuflichen Arzneimitteln. Während PKA diese etwa in Drogeriemärkten verkaufen dürfen, ist es ihnen nach der ApBetrO in der Apotheke nicht erlaubt. Der BVA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei der nächsten Änderung der ApBetrO diese Ungleichbehandlung endlich abgeschafft wird.

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