- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 19/2003
- Professor Rainer Braun: ...
DAZ aktuell
Professor Rainer Braun: Zustimmung für Änderung bei Zuzahlungen
Braun kritisierte, dass durch politische Eingriffe die Ausgaben der Krankenkassen für Medikamente erhöht wurden, die steigenden Kosten jedoch fälschlicherweise den Apotheken zugeschrieben würden. So seien reduzierte Zuzahlungen der Patienten gleichbedeutend mit höheren Belastungen der Krankenkassen.
Belastung für Kassen
1998 war die damalige grüne Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer direkt nach dem Regierungswechsel die Änderung bei den Selbstbehalten angegangen, zum 1. Januar 1999 erfolgte verbunden mit erheblich erweiterten Befreiungsregeln die Absenkung der 9, 11, 13 DM-Zuzahlungen auf acht, neun und zehn Mark, gleichzeitig war die automatische Koppelung an steigende Kassenbeiträge gestrichen worden.
Seit Januar 2002 betragen die Zuzahlungen der Patienten vier, 4,50 und fünf Euro. Allein die Absenkung bei den Selbstbehalten in Kombination mit den Befreiungsregelungen belastet die Krankenkassen jährlich mit einer knappen Milliarde Euro, so Braun. Darüber hinaus war auch die Mehrwertsteuererhöhung auf 16 Prozent keine einmalige Geschichte, sondern belaste jedes Jahr die Krankenkassen um zusätzliche 250 Millionen Euro.
Das werde oft bei der Diskussion um steigende Arzneiausgaben vergessen, meinte der ABDA-Hauptgeschäftsführer. Patienten haben im abgelaufenen Jahr nach Angaben der Kassen mehr als 1,9 Milliarden Euro an Zuzahlung getragen.
Neue Zuzahlungen?
Braun verwies auf die Dimension der geänderten Härtefall- und Chronikerregelungen, inzwischen lägen die Befreiungen zwischen 50 und 55 Prozent je nach Region. Bundesgesundheitsministerin Schmidt hat in den vergangenen Tagen angedeutet, sie denke an Zuzahlungen von einem Euro pro Rezeptblatt für diejenigen, die sich an besonderen strukturierten Behandlungsprogrammen beteiligten (zum Beispiel Hausarztmodell oder Disease-Management-Programme, DMP) sowie an Zuzahlungen von 3, 6 und 9 Euro für N1, N2 und N3 für die übrigen.
Dazu befragt äußerte Braun in einer ersten Einschätzung, eine solche Aufteilung wäre eine Ungleichbehandlung der Patienten. Werde das umgesetzt, zahle der eine Kranke, der beispielsweise an einem DMP teilnehme, mit nur einem Euro fast nichts, der andere mit neun Euro jedoch eine vergleichsweise hohe Zuzahlung.
Einverstanden mit Spreizung
Allerdings könne sich die ABDA mit der alleinigen Spreizung der Abstände auf 3, 6 und 9 Euro einverstanden erklären, dies sei kompatibel mit dem ABDA-Konzept vom März 2002. Dieses gilt unverändert, es ist nur durch das Modell zur zukünftigen Vergütung der Apotheken von Ende April 2003 erweitert worden, so ABDA-Pressesprecher Elmar Esser auf Anfrage.
In dem Konzept des Apothekendachverbands (März 2002) wird eine deutlich größere Spreizung zwischen N1-, N2- und N3-Packungen gefordert. Für N1 sollte die Zuzahlung reduziert und für N3 erhöht werden, heißt es dort. Darüber hinaus wird die Rückführung der Befreiungsquote auf rund 30 Prozent und eine stabile Aufteilung der Arzneiausgaben zwischen Kassenanteil und Zuzahlung der Patienten vorgeschlagen.
Die Zuzahlungen der Patienten zu Arzneimitteln bei N1-, N2- und N3-Packungen liegen zu dicht beieinander – eine Folge der Absenkung von 1998 durch die rotgrüne Regierung. Sollte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) bei der geplanten Reform die geringen Abstände bei den Selbstbehalten stark vergrößern und zudem die aufgeblähten Befreiungsregelungen zurückstutzen, würde eine solche Änderung auf Zustimmung des Apothekendachverbands ABDA stoßen, erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Professor Rainer Braun auf Anfrage der DAZ.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.