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BtM-Rezepte: Oft fehlt die Telefonnummer
Sie haben moniert, dass die verschreibenden Mediziner zunehmend ihre Telefonnummer nicht angeben, wichtig beispielsweise für Rückrufe der abgebenden Apotheker. Die Ärztekammer hat daraufhin ihre Mitglieder darüber informiert, dass der Name des verordnenden Arztes, seine Berufsbezeichnung und Anschrift inklusive der Telefonnummer angegeben werden müssen (§ 9 Abs. 1 Ziffer 7 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung).
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