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BVA-Info
Hartz-Kommission: Wichtige Forderungen des BVA erfüllt
Doch zunächst zu den erfreulichen Änderungen: Ein zentraler Punkt ist die vorgeschlagene Neuregelung für das Arbeitslosengeld. Ursprünglich war eine pauschalierte und auf 12 Monate verkürzte Anspruchszeit vorgesehen. Jetzt soll es im Wesentlichen doch bei der bisherigen Leistung bleiben, auf die Arbeitslose durch die vorher geleisteten Zahlungen ein Anrecht erworben haben. Was die Neuregelung der bisherigen Arbeitslosenhilfe betrifft, fordert der BVA: Durch das so genannte Arbeitslosengeld II darf es keine finanziellen Einbußen geben.
Alle Erwerbsfähigen unter einem Dach
Positiv bewertet der BVA auch die Pläne, alle Erwerbsfähigen in einer Institution zusammenzufassen und zu betreuen. Damit bleibt vielen Menschen der Weg zum Sozialamt erspart. Wer vermittelt werden will, aber ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, müsste nicht mehr bei zwei Ämtern vorsprechen. Und die Vermittlungsbemühungen könnten auch diejenigen einschließen, die von sich aus zu wenig Qualifikationen und/oder Engagement für eine erfolgreiche Jobsuche mitbringen und deshalb bisher von Sozialhilfe lebten.
Wiedereinstiegschancen für Ältere verbessern
Deutlich konstruktiver geworden ist das Konzept bei der Frage der Betreuung älterer Arbeitsloser. Zunächst war nur vorgesehen, dass Arbeitslose über 55 Jahren auf eigenen Wunsch aus der Vermittlung aussteigen können. Nun soll eine aktive Förderung der Wiederbeschäftigung dazu kommen.
Wenn Arbeitslose ab 55 Jahren eine geringer bezahlte Tätigkeit annehmen, soll ihnen der Einkommensverlust durch eine so genannte Lohnversicherung ausgeglichen werden. Dazu könnten Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber kommen. Außerdem soll der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung gesenkt werden, wenn ältere Arbeitslose wieder eingestellt werden. Und drittens sollen die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung für Ältere erweitert werden. Diese Wiedereingliederungsmaßnahmen sind auch für den Apothekenbereich interessant. Ältere KollegInnen hätten so größere Chancen, nach einer Entlassung wieder Arbeit zu finden.
Tarifverträge für die PSA
Der Hartz-Bericht sieht vor, dass Arbeitslose in den PersonalServiceAgenturen (PSA) nach der Probezeit einen tariflich vereinbarten PSA-Lohn bekommen. Für arbeitslose Apothekenangestellte muss dabei der geltende Gehalts- und Rahmentarifvertrag zugrunde gelegt werden, fordert der BVA. Aus diesem Grund wird er beide Vertragswerke an die Bundesanstalt für Arbeit schicken – als Grundlage für die künftige Umsetzung der Hartz-Vorschläge.
Chancengleichheit? Chance vertan!
Ob durch die Vorschläge der Hartz-Kommission die Arbeitschancen für Frauen verbessert werden, bleibt allerdings fraglich. Zumindest ein grober Schnitzer der frühen Hartz-Vorschläge wurde im Abschlussbericht korrigiert: Die bevorzugt zu vermittelnden "Familienväter" wurden ersetzt durch die geschlechtsneutrale, aber sprachlich unschöne Formulierung "Arbeitslose, die besondere Verantwortung für abhängige Personen oder Familienangehörige tragen."
Doch für die Praxis bleibt zu befürchten, dass bei Familien, wo beide Eltern arbeitslos sind, die Vermittlung für den Mann Vorrang haben wird. Als Argument werden dann vermutlich wieder die besseren Verdienstchancen der Männer herhalten müssen. Und welche Vermittlungschancen haben Frauen in Zukunft, wenn der Ehemann arbeitet? Werden sie zu Arbeitslosen mit niedriger Priorität? Provokant gefragt: Sind wir auf dem Weg zurück in die geschlechterspezifische Steinzeit, wo das Arbeitslosenproblem dadurch gelöst wurde, dass die Frauen am heimischen Herd blieben?
Anstöße für eine frauenfreundliche Beschäftigungspolitik gibt der Hartz-Bericht jedenfalls nicht. So wird in der Gleichstellungsfrage wohl alles beim Alten bleiben. Das ist auch kein Wunder, wenn in einer Kommission unter 15 Mitgliedern nur eine Frau ist. Und die hatte schon genug mit der Verteidigung der Arbeitnehmerrechte gegen die Arbeitgeberfraktion zu tun. Für "Gender Mainstreaming" reichte da vermutlich die Kraft nicht mehr aus.
Und nach der Wahl?
Welche der Hartz-Vorschläge nach der Wahl weiter verfolgt werden, hängt von deren Ausgang ab. Keine Koalition wird aber um eine Reform der Bundesanstalt für Arbeit herumkommen. Und sollte es zu einem Regierungswechsel kommen, dürfte manche Maßnahme, wenn auch unter einem anderen Namen, wieder auftauchen. Es wäre fatal, wenn die Chancen, die in diesem gesellschaftlichen Konsens liegen, aus parteipolitischen Gründen verspielt würden.
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