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LG Saarbrücken: Atempause im Streit um Herstellerrabatte
Mit einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Saarbrücken am 24. Juli dem Importeur untersagt, den Apotheken Rabatte in Höhe von 18% oder 20% zu gewähren (siehe Bericht in DAZ 32). Der Importeur hatte gegen diese Verfügung Widerspruch eingelegt. Daraufhin kam es am 13. August zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken.
Gegenstand der Verhandlung war die Frage, ob die Dringlichkeit der Problematik eine einstweilige Verfügung rechtfertigt. Letztlich zog die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aus Bad Homburg ihren Antrag zurück. Daraufhin hob das Gericht die einstweilige Verfügung auf. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren formal beendet, doch ist eine Fortsetzung im Hauptsacheverfahren absehbar.
Unterschiedliche Prognosen für das Hauptsacheverfahren
Gegenüber der DAZ erklärte Christiane Köber, Anwältin bei der Wettbewerbszentrale, sie wolle nicht über die Dringlichkeit streiten, sondern sei an einer grundsätzlichen Klärung in der Hauptsache interessiert. Die Wettbewerbszentrale werde daher erneut Klage einreichen und sei entschlossen, das Verfahren nötigenfalls bis zum Bundesgerichtshof zu führen.
Ihre Chancen vor dem Landgericht Saarbrücken sieht sie sehr positiv, weil das Gericht mit der einstweiligen Verfügung bereits zum Ausdruck gebracht habe, in welche Richtung es tendiere. Spannend werde dann allenfalls ein etwaiges Verfahren in der zweiten Instanz vor dem OLG Saarbrücken.
Ganz anders wird die Situation bei dem beklagten Arzneimittelimporteur eingeschätzt. Thilo Bauroth, Justitiar der kohlpharma GmbH, hob gegenüber der DAZ hervor, dass sich das Gericht bei der mündlichen Verhandlung in keiner Weise zur Hauptsache geäußert und in der Kürze der Zeit offenbar mit der Problematik inhaltlich noch gar nicht differenziert auseinander gesetzt habe. Eine Tendenz sei daher nicht zu erkennen. Auch er zeigte sich entschlossen, bei einer erneuten Klage der Wettbewerbszentrale das Verfahren durch alle Instanzen zu betreiben.
Die Folgen: kurzfristig ...
Kurzfristig bringt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung eine Pause in dem Rechtsstreit. Die kohlpharma GmbH teilte ihren Kunden in einem Schreiben vom 14. August mit, dass die Apotheken ab 1. September wieder in der gewohnten Weise direkt von dem Unternehmen und von der MTK-Pharma Vertriebs-GmbH beliefert würden. Zwischenzeitlich waren die Arzneimittel über den Großhandel Kohl Pharmahandel GmbH ausgeliefert worden. In dem Schreiben bedankt sich der Importeur für die "über 1000 aufmunternden Anrufe alleine am ersten Tag" (nach der Mitteilung über die einstweilige Verfügung, d. Red.). Auch die Verbände ABDA, DAV und BAH hätten dem Unternehmen zum Wohle der Apotheken beigestanden.
... und langfristig
Über die langfristigen Folgen des Rechtsstreits kann weiter spekuliert werden. Es wird dabei formal um eine Entscheidung über den Einzelfall des Importeurs gehen. Möglicherweise werden dabei die Besonderheiten des Importgeschäftes eine Rolle spielen. Doch andererseits wird auf Seiten der Wettbewerbszentrale betont, das Ziel sei eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage. Darum bleibt offen, welche Folgen ein solches Verfahren auch für Herstellerrabatte auf andere Arzneimittel haben könnte.
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